Inhaltsverzeichnis : Die Weltgeschichte. Dritter Theil. Die neue Zeit. (3)

Die  Reorganisation  in  Oesterreich,  Preußen  und  den  deutschen  Bundesstaaten.  663

englische  und  russische  geschah.  Im  Januar  1851  lösten  deutsche  Bundeskommissäre
  die  schleswigholsteinische  Regierung  und  Landesversammlung
  auf,  im  Februar  besetzten  österreichische  und  preußische  Truppen  Holstein
  und  Rendsburg,  das  später  den  Dänen  ganz  eingeräumt  und  von
ihnen  geschleift  wurde.  Die  Autorität  des  Königs  von  Dänemark  wurde
in  ihrem  vollen  Umfang  wieder  hergestellt,  die  hauptsächlichsten  Führer
der  antidänischen  Erhebung  mußten  in  die  Verbannung,  in  Schleswig
aber  begann  eine  systematische  Unterdrückung  der  deutschen  Sprache.  Durch
ein  neues  Londoner  Protokoll  vom  8.  Mai  1852  regelten  die  europäischen
  Mächte  die  Thronfolge  für  die  dänische  Gesammtmonarchie,  indem
der  Prinz  Christian  zu  Dänemark  (Herzog  von  Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg),
  der  von  König  Friedrich  VIll.  bezeichnete  Nachfolger,
  anerkannt  wurde,  welches  Erbfolgegesetz  der  vereinigte  dänische  Landtag
  im  Juni  1853  annahm.  Welche  Verfassungen  indessen  die  Dänen  für
den  Gesammtstaat  und  speciell  für  Holsteln  noch  zu  machen  gedachten,
ließ  sich  damals  nicht  bestimmen;  ein  sonderbares  konstitutionelles  Treiben
hatte  jedenfalls  auf  den  dänischen  Inseln  seine  Bühne  aufgeschlagen.

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RNeuntes  Kapitel.

Die  Reorganisation  in  Oesterreich,  Preußen  und  den  denutschen
Bundesstaaten.

Nach  dem  Stege  über  die  Revolution  und  zum  Theil  noch  während
des  Kamxfes  gegen  dieselbe  mußte  von  den  Regierungen  das  Werk  der
Reorganisation  ihrer  Staaten  in  Angriff  genommen,  manches  neu  geschaffen,
  manches  wiederhergestellt  werden.  Im  größten  Maßstabe  geschah
  dies  im  österreichischen  Kaiserthum,  das  durch  die  Revolution
am  heftigsten  bestürmt  wurde.  Eine  Verfassung  mit  dem  neuen  Kammersvstem
  zeigte  sich  mit  den  bestehenden  Verhältnissen  der  Monarchie  als
unvereinbar.  Der  nach  Kremsier  verlegte  Reichstag  hatte  das  Prinzip
der  Volkssouveränität  festhalten  wollen  und  wurde  deswegen  am  7.  März
1849  aufgelöst;  im  Jahre  1851  wurde  durch  den  Kaiser  die  Verfassung
vom  4.  März,  die  nie  ins  Leben  getreten  war,  definitiv  aufgehoben.
Bäuerliche  Leibeigenschaft  gab  es  in  Oesterreich  keine  mehr,  die  Ablösung
der  Feudallasten  ist  gesetzlich  geregelt  und  in  der  Durchführung  begriffen;
für  alle  Kronländer  galt  dasselbe  bürgerliche  Gesetzbuch  und  Strafrecht;
die  Zollschranken  zwischen  Ungarn  und  den  andern  Kronländern  waren
gefallen,  alle  Staatsangehörigen  nach  dem  gleichen  Maßstabe  besteuert.
Seit  dem  1.  Februar  1852  trat  ein  neuer  Zolltarif  in  Kraft,  der  nach
den  Grundsätzen  des  Schutzzollsystemes  entworfen  ist  und  das  Prohibitiv=