Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Die  Einkünfte  der  Pfarrei,  die  beinahe
durchgehends  in  baarem  Gelde  und  Naturalien
  bestehen,  können  auf  1000  fl.  angenommen
werden,  die  Ausgaben  hat  das  königliche  Landgericht
  Neumarkt  auf  44  fl.  18  kr.  angegeben.

Die  Bewerber  um  diese  Pfarrei  haben
sich  binnen  drel  Wochen  auf  die  vorgeschriebene
  Art  zu  melden.

Eichstädt  den  1.  Juni  1810.

Königliches  General-Kommissariat
des  Altmühl-Kreises.
Graf  von  Tassis.
von  Heckel.

 

(Die  Erledigung  der  St.  Peters  Pfarre  in  der

Alrstadt  Straubing  betresfend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  St.  Peters  Pfarr  in  der  Altstadt
Scraubing  ist  durch  das  Hinscheiden  des  Pfarrers
  Freiherrn  von  Reichlin  erlediget  worden.
Der  Pfarrsprengel  beschränkt  sich  auf  die  Altstadt,
  auf  das  Dorf  Hornstorf,  und  die  Cinbden
  Hofstetten  und  Egelsee,  welche  eine
halbe  Stunde  entferur  sind,  1500  Seelen
enthalten,  und  einen  Hilfspriester  nothwendig
machen.  Die  Einkuͤnfte,  welche  in  den  Stolgebuͤhren
  „Laudemien,  Zehenten,  und  Grund-Diensten
  bestehen,  belaufen  sich  zährlich  ungefähr
  auf  15co#  fl.  die  bestimmten  jährlichen
Abgaben  hingegen  auf  100  fl.

Straubing  den  2.  Juni  1810.
Koͤnigliches  General-Kommissariat

des  Regen-Kreises.
vou  Stichaner.
Resch.

 

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(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Giebing  betreffend.)

Im  Ramen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Durch  die  Versezung  des  vorigen  Pfarrers,
  Michael  Prunner  auf  die  Pfarrei
Kirchdorf  Landgerichts  «  Miesbach,“)  wurde
die  Pfarrei  Giebing  Landgerichts  Dachau
erledigt.

Diese  Pfarrei,  welche  in  der  Dioͤces  Freising
  und  dem  Wahldekanate  Dachau  liegt,  hat
eine  Stunde  im  Umfange  und  enthaͤlt  540
Seelen,  die  Einkuͤnfte  fließen  aus  Widdum,
Zehenten  und  Stolgebuͤhren,  und  betragen  im
Durchschnitte  gegen  1000  fl.  Dabei  hat  der
neu  angehende  Pfarrer  die  Verbindlichkeit,  den
sehr  baufaͤlligen  Pfarrhof,  wovon  sich  die
Baunberschläge  auf  2  324  fl.  belaufen,  ad  onus
Successorum  dergestalt  aus  eigenen  Mitteln
herzustellen,  daß  nach  abgelegter  und  ratifizirter
  Berechnung,  der  hierauf  erloffene  Betrag
von  ihm  in  jaͤhrlichen  30  fl.  Fristen  ausgesessen,
  und  der  bei  seinem  Tode  oder  allenfallsigen
  Abstande  nach  Abzug  der  ausgesessenen  Fristen
  noch  verbleibende  Bauschillingsrest,  seiner
Erbsmasse  oder  ihm  von  seinem  Nachfolger
baar  heraus  bezahlt  werde.  Die  geeigneten
Kompetenten  haben  sich  daher  in  Zeit  längstens
  14  Tagen  zu  melden.

München  den  2.  Juni  1810.
Königliches  General-Kommissariar
des  Isar-Kreisec.
de  Troge,  Direktor.

Rainprechter.
*)  Man  sebe  das  vorherschende  Stäc  S.  32.)
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