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Die Einkünfte der Pfarrei, die beinahe
durchgehends in baarem Gelde und Naturalien
bestehen, können auf 1000 fl. angenommen
werden, die Ausgaben hat das königliche Landgericht
Neumarkt auf 44 fl. 18 kr. angegeben.
Die Bewerber um diese Pfarrei haben
sich binnen drel Wochen auf die vorgeschriebene
Art zu melden.
Eichstädt den 1. Juni 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Altmühl-Kreises.
Graf von Tassis.
von Heckel.
(Die Erledigung der St. Peters Pfarre in der
Alrstadt Straubing betresfend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die St. Peters Pfarr in der Altstadt
Scraubing ist durch das Hinscheiden des Pfarrers
Freiherrn von Reichlin erlediget worden.
Der Pfarrsprengel beschränkt sich auf die Altstadt,
auf das Dorf Hornstorf, und die Cinbden
Hofstetten und Egelsee, welche eine
halbe Stunde entferur sind, 1500 Seelen
enthalten, und einen Hilfspriester nothwendig
machen. Die Einkuͤnfte, welche in den Stolgebuͤhren
„Laudemien, Zehenten, und Grund-Diensten
bestehen, belaufen sich zährlich ungefähr
auf 15co# fl. die bestimmten jährlichen
Abgaben hingegen auf 100 fl.
Straubing den 2. Juni 1810.
Koͤnigliches General-Kommissariat
des Regen-Kreises.
vou Stichaner.
Resch.
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(Die Erledigung der Pfarrei Giebing betreffend.)
Im Ramen Seiner Majestät des Königs.
Durch die Versezung des vorigen Pfarrers,
Michael Prunner auf die Pfarrei
Kirchdorf Landgerichts « Miesbach,“) wurde
die Pfarrei Giebing Landgerichts Dachau
erledigt.
Diese Pfarrei, welche in der Dioͤces Freising
und dem Wahldekanate Dachau liegt, hat
eine Stunde im Umfange und enthaͤlt 540
Seelen, die Einkuͤnfte fließen aus Widdum,
Zehenten und Stolgebuͤhren, und betragen im
Durchschnitte gegen 1000 fl. Dabei hat der
neu angehende Pfarrer die Verbindlichkeit, den
sehr baufaͤlligen Pfarrhof, wovon sich die
Baunberschläge auf 2 324 fl. belaufen, ad onus
Successorum dergestalt aus eigenen Mitteln
herzustellen, daß nach abgelegter und ratifizirter
Berechnung, der hierauf erloffene Betrag
von ihm in jaͤhrlichen 30 fl. Fristen ausgesessen,
und der bei seinem Tode oder allenfallsigen
Abstande nach Abzug der ausgesessenen Fristen
noch verbleibende Bauschillingsrest, seiner
Erbsmasse oder ihm von seinem Nachfolger
baar heraus bezahlt werde. Die geeigneten
Kompetenten haben sich daher in Zeit längstens
14 Tagen zu melden.
München den 2. Juni 1810.
Königliches General-Kommissariar
des Isar-Kreisec.
de Troge, Direktor.
Rainprechter.
*) Man sebe das vorherschende Stäc S. 32.)
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