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vorgelegt. Immerhin erreichten die Präsentationen in den Jahren
1857—63 bei den verschiedenen Banken, soweit die Geschäftsberichte
hierüber Auskunft geben, doch eine durchschnittliche
Höhe von 4--10 Mill. Thlrn.
Was die Deckungsverhältnisse anbetrifft, so kann wohl behauptet
werden, dass bezüglich der Metalldeckung die Preussische
Bank mit die beste, wenn nicht überhaupt die beste war. Auf
1000 Thlr. Noten kamen bei ıhr am Ende des Jahres 1863
525 Thlr. Bargeld, bei der Bank des Berliner Kassen-Vereins allerdings
889 Thlr. Bei dieser muss aber in Betracht gezogen werden,
dass sie in der Hauptsache nıcht das Noten-, sondern das Girogeschäft
pflegte. Es lässt sich hier so recht zeigen, welchen Einfluss
die gleich den Noten sofort zu realisierenden Verpflichtungen
der Bank auf das Deckungsverhältnis haben. Wird nämlich die
Metalldeckung nicht für die Noten allein, sondern für Noten,
Depositen- und Giroverpflichtungen untersucht, so zeigt sich, dass
auf 1000 Thlr. aller Verpflichtungen bei der Preussischen Bank
419 Thlr. Bargeld kamen, beı der Bank des Berliner Kassen-Vereins
dagegen nur 141 Thlr. Bei dieser Aufstellung stand die
Bank des Berliner Kassen-Vereins erst an der vorletzten Stelle,
während die Preussische Bank die einzige war, die auch hierbei
die Dritteldeckung innehielt. Wesentlich anders lag die Sache
bei Berücksichtigung aller für die Deckung ın Frage kommenden
Teile, wie der fremden Noten, Wechsel- und Lombardforderungen.
Hier nahm die Preussische Bank sowohl lediglich bei der Notendeckung
als auch bei der Noten-, Depositen- und Girodeckung die
letzte Stelle ein. Der Grund hierfür lag darın, dass die Privatzettelbanken
nur ein beschränktes Notenemissionsrecht besassen,
während die Preussische Bank nach Belieben Noten ausgeben
durfte, sofern sie nur die Deckungsvorschriften ınnehielt. Letztere
konnte also ihren Notenumlauf entsprechend der Zunahme
ihrer Wechsel- und Lombardanlage vergrössern, erstere dagegen
nicht. Ferner war auch der Höchstbetrag der von jeder Zettelbank
anzunehmenden Depositengelder beschränkt. Die wichtigsten
passiven Kreditgeschäfte der Privatzettelbanken waren
also durch gesetzliche Vorschriften eingeengt. Während die
Preussische Bank beim Wechsel- und Lombardgeschäft durch die
Ausgabe von Banknoten ihre stets fälligen Forderungen vermehrte,
waren die Privatzeltelbanken gesetzlich hieran gehindert,
daher das günstige Deekungsresultat bei ihnen, sobald alle für
die Deekung in Frage kommenden Teile berücksichtigt werden.
/um Schlusse soll nun noch einiges über die Höhe der Verwaltungsunkosten
bei der Preussischen Bank und bei den preussischen
Privatzettelbanken unter Zugrundelegung der Verhältnisse
des Jahres 1863 bemerkt werden. Sie betrugen bei der Preussıschen
Bank 13 % des Bruttogewinnes und bei der Hälfte der
preussischen Privatzettelbanken 16% von diesem. Bei den übrigen