Contents : Geschichte des deutsch-französischen Krieges 1870 und 1871.

XII

den  preußischen  Aufforderungen  entgegensetzte,  hätte  einem  rücksichtslosem  Machtpolitiker,
als  der  Bismarck  gilt,  leicht  die  Möglichkeit  bieten  können,  der  Selbständigkeit  solcher
Kleinstaaten  ein  Ende  zu  bereiten.  Aber  Bismarck,  der  ja  auch,  wie  sich  nun  herausstellt,
im  Gegensatz  zu  König  Wilhelm  I.,  an  dem  Wunsche  des  friedlichen  Anschlusses  Hannovers
und  Kurhessens  an  Preußen  bis  zu  dem  letztmöglichen  Augenblick  festhielt,  hat  um  Hamburg,
  um  Braunschweig,  um  beide  Mecklenburg,  um  Sachsen-Weimar  mit  einer  Behutsamkeit,
  einer  Geduld  und  einem  bereitwilligen  Entgegenkommen  auf  deren  Sonderwünsche
  geworben,  die  es  deutlich  machen,  wie  fest  der  Gedanke  einer  föderativen,  nicht
unitarischen  Ausgestaltung  der  künftigen  Bundesverfassung  von  Anfang  an  in  ihm
wurzelte,  und  wie  gern  er  überhaupt  moralischen  Eroberungen  den  Vorzug  vor  Annexionen
gegeben  hätte.  Wenn  er  dann  doch  die  Annexion  von  ganz  Hannover,  ganz  Kurhessen  und
Nassau  in  sein  Programm  aufnahm,  so  haben  dazu  neben  den  entscheidenden  Pariser
Nachrichten,  auf  die  noch  einzugehen  sein  wird,  sicherlich  die  Erfahrungen  mitgewirkt,
denen  er  bei  dem  Versuch  der  Begründung  des  neuen  Bundesverhältnisses  begegnete.
Kostete  es  schon  so  viel  Not  und  Mühe,  die  norddeutschen  Kleinstaaten  dahin  zu  bringen,
daß  sie  von  ihrer  Eigenstaatlichkeit  das  Notwendigste  an  Preußen  als  die  Vormacht  des
künftigen  Bundes  abtraten,  so  ließ  sich  unschwer  absehen,  in  welchem  Maße  sich  die
Schwierigkeiten  häufen  müßten,  wenn  neben  jenen  Duodezstaaten  noch  mehrere  Mittelstaaten
  zu  dem  neuen  Bunde  zugelassen  würden.  Wie  groß  die  Schwierigkeiten  der  Begründung
  des  norddeutschen  Bundesverhältnisses  auch  dann  blieben,  als  es  feststand,  daß  als
einziger  Mittelstaat  Sachsen  in  dieses  eintreten  würde,  hat  sich  ja  zur  Genüge  im  Herbst
1866  bei  der  Schaffung  der  Verfassung  des  Bundes  gezeigt.  Auch  hierüber  bringt  unser
Band,  der  gleichfalls  das  volle  Maß  des  persönlichen  Anteils  enthüllt,  den  Bismarck  an
der  Ausarbeitung  des  maßgebenden  Entwurfs  genommen  hat,  viel  des  Neuen.  Noch  klarer
tritt  jetzt  heraus,  wie  sehr  Bismarck  es  sich  hat  angelegen  sein  lassen,  dem  Entwurf  eine
Gestalt  zu  geben,  die  nicht  nur  den  zunächst  beteiligten  norddeutschen  Regierungen  die
unerläßliche  straffe  Zusammenfassung  der  Machtmittel  in  den  Händen  Preußens  erträglich
machte,  sondern  auch  den  süddeutschen  Staaten  den  späteren  Anschluß  erleichterte.  Trotzdem
  erhoben  sich  schon  bei  den  am  15.  Dezember  beginnenden  Beratungen  der  norddeutschen
  Regierungsvertreter  über  den  Entwurf  so  viele  Schwierigkeiten,  daß  Bismarck  die
ganze  Kunst  seiner  Menschenbehandlung  —  höchste  Freundlichkeit,  aber  auch  höchste  Klarheit
  und  Bestimmtheit  —  anwenden  mußte,  um  die  wesentlichen  Grundlagen  des  Entwurfs
durchzusetzen.  Gegen  einen  und  den  anderen  der  Regierungsvertreter,  wie  den  Hamburger
Kirchenpauer  und  den  Oldenburger  v.  Rössing,  hat  Bismarck  gar  das  schwere  Geschütz
amtlicher  Beschwerde  auffahren  müssen.

Noch  schwieriger  sollte  sich  die  Beratung  des  Verfassungsentwurfs  im  konstituierenden
Reichstage  gestalten.  Hatte  Bismarck  bei  den  Vertretern  der  norddeutschen  Regierungen
in  der  Hauptsache  partikularistische  Bedenken  zu  überwinden  gehabt,  so  haben  ihm  im
Reichstage  vor  allem  unitarische  Tendenzen,  wie  sie  in  den  Anträgen  Bennigsens  auf  Einführung
  von  Bundesministerien  hervortraten,  zu  schaffen  gemacht.  Wie  sehr  sich  Bismarck
auch  jetzt  noch  um  das  Zustandekommen  der  Verfassung  sorgte,  ergibt  sich  aus  den  bislang
wohl  völlig  unbekannt  gebliebenen  Verhandlungen,  die  er  mit  Sachsen  und  anderen  Staaten
  zu  dem  Zwecke  führte,  um  für  den  Fall  eines  Scheiterns  der  Reichstagsberatungen  die
Verfassung  mittels  eines  geheimen  Staatsvertrages  zu  sichern.  Der  tatsächlich  am  31.  März
1867  abgeschlossene  Vertrag  hat  allerdings  eine  praktische  Bedeutung  nicht  gewonnen,  da