XII
den preußischen Aufforderungen entgegensetzte, hätte einem rücksichtslosem Machtpolitiker,
als der Bismarck gilt, leicht die Möglichkeit bieten können, der Selbständigkeit solcher
Kleinstaaten ein Ende zu bereiten. Aber Bismarck, der ja auch, wie sich nun herausstellt,
im Gegensatz zu König Wilhelm I., an dem Wunsche des friedlichen Anschlusses Hannovers
und Kurhessens an Preußen bis zu dem letztmöglichen Augenblick festhielt, hat um Hamburg,
um Braunschweig, um beide Mecklenburg, um Sachsen-Weimar mit einer Behutsamkeit,
einer Geduld und einem bereitwilligen Entgegenkommen auf deren Sonderwünsche
geworben, die es deutlich machen, wie fest der Gedanke einer föderativen, nicht
unitarischen Ausgestaltung der künftigen Bundesverfassung von Anfang an in ihm
wurzelte, und wie gern er überhaupt moralischen Eroberungen den Vorzug vor Annexionen
gegeben hätte. Wenn er dann doch die Annexion von ganz Hannover, ganz Kurhessen und
Nassau in sein Programm aufnahm, so haben dazu neben den entscheidenden Pariser
Nachrichten, auf die noch einzugehen sein wird, sicherlich die Erfahrungen mitgewirkt,
denen er bei dem Versuch der Begründung des neuen Bundesverhältnisses begegnete.
Kostete es schon so viel Not und Mühe, die norddeutschen Kleinstaaten dahin zu bringen,
daß sie von ihrer Eigenstaatlichkeit das Notwendigste an Preußen als die Vormacht des
künftigen Bundes abtraten, so ließ sich unschwer absehen, in welchem Maße sich die
Schwierigkeiten häufen müßten, wenn neben jenen Duodezstaaten noch mehrere Mittelstaaten
zu dem neuen Bunde zugelassen würden. Wie groß die Schwierigkeiten der Begründung
des norddeutschen Bundesverhältnisses auch dann blieben, als es feststand, daß als
einziger Mittelstaat Sachsen in dieses eintreten würde, hat sich ja zur Genüge im Herbst
1866 bei der Schaffung der Verfassung des Bundes gezeigt. Auch hierüber bringt unser
Band, der gleichfalls das volle Maß des persönlichen Anteils enthüllt, den Bismarck an
der Ausarbeitung des maßgebenden Entwurfs genommen hat, viel des Neuen. Noch klarer
tritt jetzt heraus, wie sehr Bismarck es sich hat angelegen sein lassen, dem Entwurf eine
Gestalt zu geben, die nicht nur den zunächst beteiligten norddeutschen Regierungen die
unerläßliche straffe Zusammenfassung der Machtmittel in den Händen Preußens erträglich
machte, sondern auch den süddeutschen Staaten den späteren Anschluß erleichterte. Trotzdem
erhoben sich schon bei den am 15. Dezember beginnenden Beratungen der norddeutschen
Regierungsvertreter über den Entwurf so viele Schwierigkeiten, daß Bismarck die
ganze Kunst seiner Menschenbehandlung — höchste Freundlichkeit, aber auch höchste Klarheit
und Bestimmtheit — anwenden mußte, um die wesentlichen Grundlagen des Entwurfs
durchzusetzen. Gegen einen und den anderen der Regierungsvertreter, wie den Hamburger
Kirchenpauer und den Oldenburger v. Rössing, hat Bismarck gar das schwere Geschütz
amtlicher Beschwerde auffahren müssen.
Noch schwieriger sollte sich die Beratung des Verfassungsentwurfs im konstituierenden
Reichstage gestalten. Hatte Bismarck bei den Vertretern der norddeutschen Regierungen
in der Hauptsache partikularistische Bedenken zu überwinden gehabt, so haben ihm im
Reichstage vor allem unitarische Tendenzen, wie sie in den Anträgen Bennigsens auf Einführung
von Bundesministerien hervortraten, zu schaffen gemacht. Wie sehr sich Bismarck
auch jetzt noch um das Zustandekommen der Verfassung sorgte, ergibt sich aus den bislang
wohl völlig unbekannt gebliebenen Verhandlungen, die er mit Sachsen und anderen Staaten
zu dem Zwecke führte, um für den Fall eines Scheiterns der Reichstagsberatungen die
Verfassung mittels eines geheimen Staatsvertrages zu sichern. Der tatsächlich am 31. März
1867 abgeschlossene Vertrag hat allerdings eine praktische Bedeutung nicht gewonnen, da