Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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und Nierentuberkulose im Harn, Knochen- und Gelenk- 
tuberkulose im Eiter, akuter Miliartuberkulose im Blut; 
Malaria in den roten Blutkörperchen; 
Mılzbrand im Gewebssaft bei Karbunkel, im Lungenauswurf bei 
Lungenmilzbrand (Hadernkrankheit), im Darminhalt bei Darmmilzbrand 
und in dem aus der Nase fließenden Lungensaft (Ödem) bei Sterbenden ; 
Pest in den Drüsen und deren Zerfallsprodukten (Gewebssaft, 
Kiter) bei Drüsenpest, dem Auswurf bei Lungenpest und dem aus der 
Nase fließenden Lungensaft (Ödem) bei Sterbenden ; 
Rotz in den Knoten und deren Zerfallsprodukten (Eiter), im 
Nasenschleim sowie im Auswurf bei Lungenrotz; 
Rückfallfieber in dem flüssigen Teile des Blutes; 
Ruhr im Stuhl; 
Syphilisin den Knoten (Gummata) und deren Zerfallsprodukten; 
Tripper in dem Harnröhren- und Scheidensekret; 
Typhus in dem Stuhl, dem Harn, zuweilen dem Blut, ausnahms- 
weise in dem Lungenauswurf und im Abszeßeiter. 
Es ist wichtig, daß in verdächtigen Krankheitsfällen Material zur 
mikroskopischen und bakteriologischen Untersuchung nicht nur sobald 
als möglich, sondern auch in geeigneter Weise entnommen und an 
eine solche Untersuchungsanstalt eingesandt werde, welche nach ihrer 
Einrichtung und Leitung die Gewähr dafür bietet, daß die Unter- 
suchungen in ihr sachgemäfß, sorgfältig und schnell ausgeführt werden. 
Um dies zu ermöglichen, sind den Anweisungen des Bundesrats 
zur Bekämpfung der Cholera und der Pest und den Anweisungen 
des preußischen Ministers der Medizinalangelegenheiten für die Be- 
kämpfung der Diphtherie, Genickstarre, des Milzbrands, 
Rotzes, der Ruhr und des Typhus Anweisungen zur Entnahme 
und Versendung von Untersuchungsobjekten beigegeben, deren genaue 
Befolgung allen Einsendern von Material dringend anempfohlen wird. 
Um die bakteriologische Untersuchung bei übertragbaren Krank- 
heiten nach Möglichkeit zu erleichtern, hat der preufische Herr Medi- 
zinalminister eine große Anzahl staatlicher, städtischer und privater 
Untersuchungsanstalten damit beauftragt, die von beamteten und prak- 
tischen Ärzten ihnen eingesandten Objekte von übertragbaren Krank- 
heiten unentgeltlich zu untersuchen und das Ergebnis der Untersuchung 
dem Einsender unverzüglich mitzuteilen. 
Diese Untersuchungsanstalten sind: 
1. die königlichen Medizinaluntersuchungsämter ın 
Düsseldorf, Gumbinnen, Hannover, Koblenz, Liegnitz, Magdeburg, 
München, Potsdam, Stade und Stettin; 
2. die Medizinaluntersuchungsstellen bei den könig- 
lichen Regierungen in Breslau, Bromberg, Marienwerder, Osnabrück, 
Sigmaringen, Trier und Wiesbaden;
	        
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