Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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dar, denn sie dürfen in einem gut geleiteten Krankenhause nicht vor- 
kommen. Wenn die übertragbaren Krankheiten überhaupt vermeidbar 
sind — und sie sind vermeidbar —, dann müssen sie auch im Kranken- 
hause selbst vermieden werden. Es soll nicht verkannt werden, daß 
diese Forderung unter Umständen schwer zu erfüllen ist. Nichtsdesto- 
weniger muß angestrebt werden, daß sie überall erfüllt wird. 
Es ist mit Genugtuung festzustellen, daß der Krankenhausbau zur 
Zeit in einem fröhlichen Aufschwung begriffen ist. Eine Großstadt 
nach der anderen geht zur Errichtung eines städtischen Krankenhauses 
über, zahlreiche Kreise haben bereits Kreiskrankenhäuser errichtet 
oder ihre Errichtung beschlossen, die Industrie schließt sich dem all- 
gemeinen Wetteifer an. Bei diesem vielseitig verbreiteten Verständnis 
für die Bedeutung der Krankenhäuser bedarf es sicherlich nur der 
Anregung, um in jedem Krankenhause die Möglichkeit der wirksamen 
Absonderung von Infektionskranken zu schaffen. 
In größeren Krankenhäusern sind besondere Isolierhäuser zu ver- 
langen, welche von den übrigen Teilen — Blocks, Pavillons, Baracken 
— der Krankenhäuser hinreichend entfernt und mit besonderen Ärzten 
und Krankenpflegern ausgestattet sein müssen. Auch ist zu verlangen, 
daß in dem Isolierhause selbst eine vollkommene räumliche und pflege- 
rische Trennung gewisser Arten von Kranken — Diphtherie, Scharlach, 
Tuberkulose, Typhus — durchführbar ist. Sehr empfehlenswert ist 
dabei eine Maßregel Heubners, welcher sämtliche kranke Kinder, 
die in die Kinderklinik des Berliner Charitekrankenhauses kommen, 
einer immunisatorischen Einspritzung mit Diphtherieheilserum unterzieht. 
In mittleren Krankenhäusern wird man sich mit einer Isolier- 
abteilung begnügen, aber auch diese so einrichten lassen müssen, daß 
in derselber die Wärter so zahlreich und die Nebenräume — Tee- 
küchen, Wärterstuben, Badezimmer, Klosetts — so reichlich vorhanden 
sind, daß auch hier eine möglichst vollkommene Trennung der ver- 
schiedenartigen Infektionskrankheiten durchführbar ist. 
In kleineren Krankenhäusern ist die Erfüllung einer so weit- 
gehenden Forderung nicht möglich. In ihnen pflegen aber auch nur 
ausnahmsweise Kranke mit verschiedenen Infektionskrankheiten gleich- 
zeitig Aufnahme zu suchen. Hier dürften daher zwei oder drei etwas 
abgelegene Zimmer mit abwaschbaren Wänden und Fußböden und 
besonderen Nebenräumen allen billigen Anforderungen genügen. Das 
Pflegepersonal müßte aber auch hier im Bedarfsfall mit den Kranken ab- 
gesondert und von den übrigen Kranken der Anstalt ferngehalten werden. 
Die Durchführung dieser Forderungen stellt, wie nicht zu ver- 
kennen ist, höhere Ansprüche an die Kommunen und Verbände, aber 
die dadurch bedingten Ausgaben werden durch die dadurch erreichte 
Abnahme der Erkrankungen und Todesfälle an übertragbaren Krank- 
heiten mehr als wettgemacht.
	        
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