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den Lebensjahren gefährden, welche dem schulpflichtigen Alter voran-
gehen, während Aussatz, Gelbfieber, Genickstarre, Pest und Typhus
in neuerer Zeit als für die Kindheit besonders gefährlich erkannt
worden sind.
Die zweite Gruppe (b) umfaßt diejenigen Krankheiten, bei denen
nur die von ihnen selbst befallenen Lehrer und Schüler vom Schul-
besuch fernzuhalten sind. Diese Gruppe umfaßt in der Anweisung
von 1884 neben Typhus nur kontagiöse Augenentzündung, Keuch-
husten und Krätze, während in der Anweisung von 1907 außer den
drei letzteren Krankheiten Favus, Lungen- und Kehlkopftuberkulose,
Masern, Milzbrand, Rotz, Tollwut und Windpocken erwähnt sind.
Letzteres war notwendig, um alle für die Kinder wichtigen Krank-
heiten zu treffen. Besonders zu begrüßen ist die Aufnahme der Lungen-
und Kehlkopftuberkulose, welche, wie Verfasser an anderer Stelle nach-
gewiesen hat!), während des schulpflichtigen Lebensalters von allen
übertragbaren Krankheiten die wichtigste Rolle spielte Durch die
Berücksichtigung der Lungen- und Kehlkopftuberkulose unterscheidet
sich die Anweisung vom 9. Juli 1907 vorteilhaft von dem Gesetz vom
28. Aug. 1905.
Die Verbreitung der Tuberkulose im schulpflichtigen Alter ist
leider eine sehr große, was folgende Zahlen beweisen.
Im Jahre 1905 starben in Preußen im Alter von 10 bis 15 Jahren
an Tuberkulose von je 10000 Knaben 4,63 und von je 10000 Mädchen
9,45; von je 100 im Alter von 10 bis 15 Jahren gestorbenen Knaben
gingen 17,75, von je 100 in demselben Alter gestorbenen Mädchen
31,43 an Tuberkulose zu Grunde. Die Tuberkulose beansprucht
also unter allen Todesursachen im schulpflichtigen
Lebensalter weitaus die erste Stelle!
Dies wird noch deutlicher, wenn man die Sterblichkeit an Tuber-
kulose mit der an anderen übertragbaren Krankheiten vergleicht.
Im Jahre 1905 starben in Preußen im Alter von 10 bis 15 Jahren
von je 10000 Knaben an übertragbaren Krankheiten 8,85 und darunter
an Tuberkulose 4,43, also 52,3 vom Hundert der an übertragbaren
Krankheiten Gestorbenen; und von je 10000 Mädchen an übertrag-
baren Krankheiten 13,94, darunter an Tuberkulose 8,45, also 67,8 vom
Hundert der an übertragbaren Krankheiten Gestorbenen. Hinter den
Opfern, welche die Tuberkulose während des 10. bis 15. Lebensjahres
fordert, treten also diejenigen der übrigen übertragbaren Krankheiten
an Bedeutung weit zurück.
Im Jahre 1905 starben nämlich in Preußen im Alter von 10 bis
15 Jahren von je 10000 lebenden:
1) M. Kirchner, Die Tuberkulose und die Schule, Berlin, R. Schoetz, 1906.