Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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den Lebensjahren gefährden, welche dem schulpflichtigen Alter voran- 
gehen, während Aussatz, Gelbfieber, Genickstarre, Pest und Typhus 
in neuerer Zeit als für die Kindheit besonders gefährlich erkannt 
worden sind. 
Die zweite Gruppe (b) umfaßt diejenigen Krankheiten, bei denen 
nur die von ihnen selbst befallenen Lehrer und Schüler vom Schul- 
besuch fernzuhalten sind. Diese Gruppe umfaßt in der Anweisung 
von 1884 neben Typhus nur kontagiöse Augenentzündung, Keuch- 
husten und Krätze, während in der Anweisung von 1907 außer den 
drei letzteren Krankheiten Favus, Lungen- und Kehlkopftuberkulose, 
Masern, Milzbrand, Rotz, Tollwut und Windpocken erwähnt sind. 
Letzteres war notwendig, um alle für die Kinder wichtigen Krank- 
heiten zu treffen. Besonders zu begrüßen ist die Aufnahme der Lungen- 
und Kehlkopftuberkulose, welche, wie Verfasser an anderer Stelle nach- 
gewiesen hat!), während des schulpflichtigen Lebensalters von allen 
übertragbaren Krankheiten die wichtigste Rolle spielte Durch die 
Berücksichtigung der Lungen- und Kehlkopftuberkulose unterscheidet 
sich die Anweisung vom 9. Juli 1907 vorteilhaft von dem Gesetz vom 
28. Aug. 1905. 
Die Verbreitung der Tuberkulose im schulpflichtigen Alter ist 
leider eine sehr große, was folgende Zahlen beweisen. 
Im Jahre 1905 starben in Preußen im Alter von 10 bis 15 Jahren 
an Tuberkulose von je 10000 Knaben 4,63 und von je 10000 Mädchen 
9,45; von je 100 im Alter von 10 bis 15 Jahren gestorbenen Knaben 
gingen 17,75, von je 100 in demselben Alter gestorbenen Mädchen 
31,43 an Tuberkulose zu Grunde. Die Tuberkulose beansprucht 
also unter allen Todesursachen im schulpflichtigen 
Lebensalter weitaus die erste Stelle! 
Dies wird noch deutlicher, wenn man die Sterblichkeit an Tuber- 
kulose mit der an anderen übertragbaren Krankheiten vergleicht. 
Im Jahre 1905 starben in Preußen im Alter von 10 bis 15 Jahren 
von je 10000 Knaben an übertragbaren Krankheiten 8,85 und darunter 
an Tuberkulose 4,43, also 52,3 vom Hundert der an übertragbaren 
Krankheiten Gestorbenen; und von je 10000 Mädchen an übertrag- 
baren Krankheiten 13,94, darunter an Tuberkulose 8,45, also 67,8 vom 
Hundert der an übertragbaren Krankheiten Gestorbenen. Hinter den 
Opfern, welche die Tuberkulose während des 10. bis 15. Lebensjahres 
fordert, treten also diejenigen der übrigen übertragbaren Krankheiten 
an Bedeutung weit zurück. 
Im Jahre 1905 starben nämlich in Preußen im Alter von 10 bis 
15 Jahren von je 10000 lebenden: 
  
1) M. Kirchner, Die Tuberkulose und die Schule, Berlin, R. Schoetz, 1906.
	        
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