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brand, Pest, Pocken und Rotz. Gefährlich sind außerdem bei sämtlichen
Krankheiten die Leib- und Bettwäsche, die Kleidung, die
persönlichen Gebrauchsgegenstände, die Wasch- und Bade-
wässer des Kranken.
In Zifi. 3, XI, Abs. 5 wird mit besonderem Nachdruck darauf
hingewiesen, daß während der Dauer der Krankheit die Vor-
schriften der Desinfektionsanweisungen über die Ausführung der Des-
infektion am Krankenbett peinlich zu befolgen sind. Es wurde schon
vorher darauf hingewiesen, daß eine regelmäßige und sorgfältige Durch-
führung der Desinfektion am Krankenbett die Hauptsache ist und eine
Schlußdesinfektion beinahe überflüssig macht.
Nur hierdurch werden sich Übertragungen von Krankheiten auf
die Angehörigen und das Pflegepersonal des Kranken verhüten lassen,
und nur hierdurch wird es möglich sein, zu verhindern, daß sich an
den einzelnen Krankheitsfall eine Epidemie anschließt. Jeder Arzt,
jeder Krankenpfleger sollte es sich angelegen sein lassen, die Familien,
in welchen er in Tätigkeit tritt, immer und immer wieder hierauf
hinzuweisen. Der Arzt sollte bei seinen täglichen Krankenbesuchen
niemals versäumen, auf die gerade notwendigen Desinfektionsmafßregeln
hinzuweisen. Für die Polizeibehörden und die beamteten Ärzte wird
dies durch die allgemeinen Ausführungsbestimmungen zur Pflicht ge-
macht. Die beamteten Ärzte werden sich ein Verdienst erwerben,
wenn sie außerdem die Notwendigkeit der fortlaufenden Desinfektion
am Krankenbett auch in Vorträgen, in ärztlichen Vereinen und in
Gesprächen mit praktischen Ärzten immer und immer wieder betonen.
In dieser Beziehung geschieht bis jetzt viel zu wenig. Der Grund
dafür liegt nicht nur in mangelndem Verständnis seitens der Be-
völkerung, sondern auch in dem Umstande, daß die Desinfektion mit
nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Zwar ist in der Des-
infektionsanweisung selbst bei Auswahl der Desinfektionsmittel nicht
nur auf ihre Wirksamkeit, sondern auch auf ihre Wohlfeilheit Rück-
sicht genommen worden. Aber auch ein billiges Desinfektionsmittel
wird auf die Dauer teuer, wenn sich der Krankheitsfall in die Länge
zieht, und wenn das Mittel, wie es erforderlich ist, immer in aus-
reichender Menge bereitgehalten werden soll. Die Durchführung der
Desinfektion wird wesentlich erleichtert werden, wenn die Ärzte sich
bemühen, der Bevölkerung bei der Auswahl der Desinfektionsmittel
mit Rat und Tat an die Hand zu gehen, und wenn die Kranken-
kassen ihren Kassenmitgliedern einfache und billige Desinfektions-
mittel in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Auch werden
die Gemeinden und die Vorstände der Krankenkassen durch feste
Verträge mit den Apotheken es unschwer dahin bringen können, daß
ihnen die Desinfektionsmittel zu Vorzugspreisen zur Verfügung gestellt
werden.
Kirchner, Seuchenbekämpfung. 11