Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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gezogen. Auch fehlt ein Apparat zur Vernichtung von Ratten auf den 
Schiffen. Dagegen ist in Bremerhaven ein Hafenarzt, allerdings nur 
nebenamtlich, angestellt, auch hier ist eine Quarantäneanstalt vor- 
handen, welche von Preußen, Oldenburg und Bremen errichtet worden 
ist und gemeinschaftlich von diesen drei Staaten unterhalten wird. 
In den preußischen Häfen ist nirgends ein Hafenarzt dauernd 
angestellt, dagegen befinden sich in sämtlichen, auch den kleinsten 
Häfen, eine Anzahl von nebenamtlich als Gesundheitsaufseher beschäf- 
tigten Lotsen, Zollbeamten usw., welche von dem zuständigen Kreis- 
arzt ausgebildet sind und die regelmäßigen Besichtigungen der ver- 
dächtigen Schiffe vorzunehmen haben. Wenn sie auf einem Schiffe 
einen verdächtigen Krankheitsfall oder ein verdächtiges Rattensterben 
feststellen, haben sie unverzüglich den Kreisarzt oder einen anderen, 
mit den Funktionen des Hafenarztes betrauten Arzt zu benachrichtigen, 
welcher die weiteren Entscheidungen zu treffen hat. Ein Apparat 
zur Vernichtung von Ratten ist zur Zeit noch in keinem der preu- 
ßischen Häfen vorhanden. Dagegen besitzt Preußen 5 Quarantäne- 
anstalten, und zwar in den Häfen Memel am Ausfluß des Kurischen 
Haffs, Neufahrwasser (Danzig) am Ausfluß der Weichsel, Swine- 
münde (Stettin) am Ausfluß der Oder, Vosbrook (Kiel) an der 
Kieler Föhrde neben der Mündung des Kaiser Wilhelm-Kanals und 
Emden an der Mündung der Ems. 
2. Unter den anderen, dem Personen- oder Frachtver- 
kehr dienenden Fahrzeugen sind in erster Linie Binnenschiffe 
und Flöße zu verstehen, welche nach den Erfahrungen der letzten Jahre 
eine besondere Rolle bei der Verbreitung der Cholera spielen. Die 
gesundheitliche Überwachung des Schiffahrts- und Flößereiverkehrs auf 
denjenigen Strömen, welche deutschen und ausländischen Ländern ge- 
meinsam sind, hat sich als ein überaus wirksames Mittel zur Be- 
kämpfung der Cholera erwiesen. Man ist zuerst 1893/94 und dann 
1905 mit Eıfolg dazu übergegangen, die aus Rußland kommenden 
Ströme in Überwachungsgebiete zu teilen, in jedem derselben Über- 
wachungsstationen einzurichten, welche mit Ärzten, Krankenwärtern, 
Desinfektoren und mit Einrichtungen zur Beobachtung und Behandlung 
von Kranken, sowie zur Desinfektion ausgestattet wurden, und bei 
denen sämtliche den Strom passierende Schiffe und Flöße angehalten 
und untersucht wurden. Mit Hilfe dieses Verfahrens sind zablreiche 
Kranke nnd Krankheitsverdächtige festgestellt und unschädlich ge- 
macht worden. 
Man könnte ja den Versuch machen, den durch den Schiffahrts- 
und Flößereiverkehr drohenden Gefahren durch Sperrung der Grenze 
gegen die aus dem Auslande kommenden Schiffe und Flöße zu begegnen. 
Allein dies hätte einen doppelten Nachteil im Gefolge. Einerseits 
würde dadurch Handel und Wandel erheblich und vielleicht dauernd
	        
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