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gezogen. Auch fehlt ein Apparat zur Vernichtung von Ratten auf den
Schiffen. Dagegen ist in Bremerhaven ein Hafenarzt, allerdings nur
nebenamtlich, angestellt, auch hier ist eine Quarantäneanstalt vor-
handen, welche von Preußen, Oldenburg und Bremen errichtet worden
ist und gemeinschaftlich von diesen drei Staaten unterhalten wird.
In den preußischen Häfen ist nirgends ein Hafenarzt dauernd
angestellt, dagegen befinden sich in sämtlichen, auch den kleinsten
Häfen, eine Anzahl von nebenamtlich als Gesundheitsaufseher beschäf-
tigten Lotsen, Zollbeamten usw., welche von dem zuständigen Kreis-
arzt ausgebildet sind und die regelmäßigen Besichtigungen der ver-
dächtigen Schiffe vorzunehmen haben. Wenn sie auf einem Schiffe
einen verdächtigen Krankheitsfall oder ein verdächtiges Rattensterben
feststellen, haben sie unverzüglich den Kreisarzt oder einen anderen,
mit den Funktionen des Hafenarztes betrauten Arzt zu benachrichtigen,
welcher die weiteren Entscheidungen zu treffen hat. Ein Apparat
zur Vernichtung von Ratten ist zur Zeit noch in keinem der preu-
ßischen Häfen vorhanden. Dagegen besitzt Preußen 5 Quarantäne-
anstalten, und zwar in den Häfen Memel am Ausfluß des Kurischen
Haffs, Neufahrwasser (Danzig) am Ausfluß der Weichsel, Swine-
münde (Stettin) am Ausfluß der Oder, Vosbrook (Kiel) an der
Kieler Föhrde neben der Mündung des Kaiser Wilhelm-Kanals und
Emden an der Mündung der Ems.
2. Unter den anderen, dem Personen- oder Frachtver-
kehr dienenden Fahrzeugen sind in erster Linie Binnenschiffe
und Flöße zu verstehen, welche nach den Erfahrungen der letzten Jahre
eine besondere Rolle bei der Verbreitung der Cholera spielen. Die
gesundheitliche Überwachung des Schiffahrts- und Flößereiverkehrs auf
denjenigen Strömen, welche deutschen und ausländischen Ländern ge-
meinsam sind, hat sich als ein überaus wirksames Mittel zur Be-
kämpfung der Cholera erwiesen. Man ist zuerst 1893/94 und dann
1905 mit Eıfolg dazu übergegangen, die aus Rußland kommenden
Ströme in Überwachungsgebiete zu teilen, in jedem derselben Über-
wachungsstationen einzurichten, welche mit Ärzten, Krankenwärtern,
Desinfektoren und mit Einrichtungen zur Beobachtung und Behandlung
von Kranken, sowie zur Desinfektion ausgestattet wurden, und bei
denen sämtliche den Strom passierende Schiffe und Flöße angehalten
und untersucht wurden. Mit Hilfe dieses Verfahrens sind zablreiche
Kranke nnd Krankheitsverdächtige festgestellt und unschädlich ge-
macht worden.
Man könnte ja den Versuch machen, den durch den Schiffahrts-
und Flößereiverkehr drohenden Gefahren durch Sperrung der Grenze
gegen die aus dem Auslande kommenden Schiffe und Flöße zu begegnen.
Allein dies hätte einen doppelten Nachteil im Gefolge. Einerseits
würde dadurch Handel und Wandel erheblich und vielleicht dauernd