Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

Vorwort. 
Durch das preußische Gesetz, betreffend die Bekämpfung über- 
tragbarer Krankheiten, vom 28. August 1905 und die zu demselben 
erlassenen Ausführungsbestimmungen, deren letzte am 9. Juli 1907 
erschienen ist, ist die durch das Reichsgesetz, betreffend die Be- 
kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900, in 
Angriff genommene Neuregelung der Seuchenbekämpfung im 
Deutschen Reiche zu einem vorläufigen Abschluß gebracht worden. 
Die Handhabung dieser beiden umfassenden Gesetze ist ohne die 
Kenntnis der Ziele und Erwägungen, welche für die Gesetzgeber maß- 
gebend waren, nicht möglich, auch setzt die Ausführung des 
preußischen Gesetzes eine gründliche Bekanntschaft mit dem Geiste 
und den Absichten des Reichsgesetzes voraus. Ein Kommentar zu 
den beiden Seuchengesetzen dürfte daher einem Bedürfnis entsprechen. 
Wenn ich mich dieser Arbeit unterzogen habe, so geschah es 
nicht nur, weil ich als dankbarer Schüler von Robert Koch die 
Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten als das Ziel und den 
Angelpunkt der Hygiene und als meine Lebensaufgabe betrachte, 
sondern weil es mir vergönnt gewesen ist, bei der Beratung der Aus- 
führungsbestimmungen zum Reichsgesetz mitzuwirken und das preußische 
Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen im Entwurfe auszu- 
arbeiten und im Landtage mitzuvertreten, und weil ich mit allem, 
was während der letzten 10 Jahre im Reiche und in Preußen auf dem 
Gebiete der Seuchenbekämpfung geschehen ist, in Fühlung habe sein 
dürfen. 
Den Gedanken, einen solchen Kommentar zu schreiben, legte mir 
der Direktor der Medizinalabteilung, Herr Wirklicher Geheimer Öber- 
vegierungsrat Dr. Förster, schon im Jahre 1905 sofort nach der 
Annahme des preußischen Gesetzes durch den Landtag nahe. Der 
Abschluß der Arbeit war mir jedoch erst nach dem Erscheinen sämtlicher 
Ausführungsbestimmungen möglich. Als Zeitpunkt für die Ver-
	        
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