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11. Die nach den Desinfektionsanstalten oder -apparaten zu befördernden
Gegenstände sind in Tücher, welche mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäure-
lösung oder Sublimatlösung angefeuchtet sind, einzuschlagen und tunlichst nur
in gutschließenden, innen mit Blech ausgeschlagenen Kästen oder Wagen zu be-
fördern. Ein Ausklopfen der zur Desinfektion bestimmten Gegenstände hat zu
unterbleiben.
Wer solche Gegenstände vor der Desinfektion angefaßt hat, soll seine Hände
in der unter Ziffer 14 angegebenen Weise desinfizieren.
12. Gegenstände aus Leder oder Gummi (Stiefel, Gummischuhe
u. dgl.) werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, welche mit ver-
dünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung befeuchtet sind.
Gegenstände dieser Art dürfen nicht mit Dampf desinfiziert werden.
13. Pelzwerk wird auf der Haarseite mit verdünntem Kresolwasser, Karbol-
lösung, Sublimatlösung oder 1-proz. Formaldehydlösung durchfeuchtet, feucht
gebürstet, zum Trocknen hingehängt und womöglich gesonnt. Pelzwerk darf nicht
mit Dampf desinfiziert werden.
14. Hände und sonstige Körperteile müssen jedesmal, wenn sie mit
infizierten Gegenständen (Ausscheidungen der Kranken, beschmutzter Wäche usw.)
in Berührung gekommen sind, mit Sublimatlösung, verdünntem Kresolwasser oder
Karbolsäurelösung gründlich abgebürstet und nach etwa 5 Minuten mit warmem
Wasser und Seife gewaschen werden. Zu diesem Zweck muß in dem Kranken-
zimmer stets eine Schale mit Desinfektionsflüssigkeit bereit stehen.
15. Haar-, Nagel- und Kleiderbürsten werden zwei Stunden lang
in einprozentige Formaldehydlösung gelegt und dann ausgewaschen und ge-
trocknet.
16. Ist der Fußboden des Krankenzimmers, die Bettstelle, der Nachttisch
oder die Wand in der Nähe des Bettes mit Ausscheidungen des Kranken be-
schmutzt worden, so ist die betreffende Stelle sofort mit verdünntem Kresol-
wasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung gründlich abzuwaschen; im
übrigen ist der Fußboden täglich mindestens einmal feucht aufzuwischen, ge-
eignetenfalls mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung.
17. Kehricht ist zu verbrennen; ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so
ist er reichlich mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimat-
lösung zu durchtränken und erst nach zweistündigem Stehen zu beseitigen.
18. Gegenstände von geringem Werte (Strohsäcke mit Inhalt, ge-
brauchte Lappen, einschließlich der bei der Desinfektion verwendeten, abgetragene
Kleidungsstücke, Lumpen u. dgl.) sind zu verbrennen.
19. Leichen sind in Tücher zu hüllen, welche mit verdünntem Kresol-
wasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung getränkt sind, und alsdann in
dichte Särge zu legen, welche am Boden mit einer reichlichen Schicht Sägemehl,
Torfmull oder anderen aufsaugenden Stoffen bedeckt sind.
20. Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtiger Räume,
namentlich solcher, in denen Kranke sich aufgehalten oder Leichen gestanden
haben, sind zunächst die Lagerstellen, Gerätschaften u. dgl., ferner die Wände
mindestens bis zu 2 Meter Höhe, die Türen, die Fenster und der Fußboden
mittelst Lappen, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung ge-
tränkt sind, gründlich abzuwaschen oder auf andere Weise ausreichend zu be-
feuchten; dabei ist besonders darauf zu achten, daß die Lösungen in alle Spalten,
Risse und Fugen eindringen.
Die Lagerstellen von Kranken oder Verstorbenen und die in der Um-
gebung von mindestens 2 Meter Entfernung befindlichen Gerätschaften, Wand-
und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion besonders zu berücksichtigen.
Alsdann sind die Räumlichkeiten mit einer ausreichenden Menge heißen
Seifenwassers zu spülen und gründlich zu lüften. Getünchte Wände sind mit
einem frischen Kalkanstrich zu versehen, Fußböden aus Lehmschlag u. dgl. reich-
lich mit Kalkmilch zu bestreichen.
21. Zur Desinfektion geschlossener oder allseitig gut abschließender Räume
empfiehlt sich auch die Anwendung des Formaldehyds; sie eignet sich zur Ver-
nichtung von Krankheitskeimen, die an freiliegenden Flächen oberflächlich oder
nur in geringer Tiefe haften. Vor Beginn der Desinfektion sind alle Undichtig-