Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braun-
schweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Schwarzburg-Rudolstadt, Reußj.L, Schaumburg-Lippe,
Lippe, Bremen, Hamburg, Lübeck und Elsaß-Lothringen,
beschränkt in Hessen, Sachsen-Weimar und Waldeck,
während sie nur noch in Württemberg, Baden, Sachsen-
Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Sondershausen
und Reuß ä.L. überhaupt fehlt. Sicherlich wird sie auch hier über
kurz oder lang zur Einführung gelangen.
4. Daß das Kindbettfieber sich im Regulativ nicht unter den
anzeigepflichtigen Krankheiten findet, kann nicht wundernehmen. Ob-
wohl Fälle, in denen Frauen im Anschluß an die Entbindung unter
den Erscheinungen einer schweren Infektionskrankheit zu Grunde
gingen, früher leider überaus häufig waren, und schon Willis im
Jahre 1682 das Wochenbettfieber beschrieben hatte, so wies doch erst
Semmelweis in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts nach,
daß das Kindbettfieber eine übertragbare Krankheit ist; und erst den
bakteriologischen und epidemiologischen Forschungen der späteren
Jahrzehnte gelang es, für diese Tatsache weitere Beweise zu liefern,
während eine scharfe Abgrenzung des Begriffes des Kindbettfiebers
auch heute noch nicht gelungen ist. Namhafte Frauenärzte sind noch
heute zweifelhaft, ob man mit sanitätspolizeilichen Vorschriften gegen
das Kindbettfieber vorgehen soll, weil sie es für kaum durchführbar
halten, leichte fieberhafte Erkrankungen im Wochenbett von schwereren
Infektionen so scharf abzugrenzen, daß man mit Sicherheit sagen
könne, welche Fälle anzeigepflichtig seien und welche nicht. Allein
diese durchaus berechtigten theoretischen Bedenken müssen ın den
Hintergrund treten, wenn man erwägt, wie schmerzlich es ist, wenn
meist jugendliche Frauen im Anschluß an die Entbindung zu Grunde
gehen, und mit verhältnismäßig wie einfachen Maßregeln es gelingt,
Infektionen im Wochenbett zu verhüten. Daß das preußische Seuchen-
gesetz das Kindbettfieber unter die anzeigepflichtigen Krankheiten
aufgenommen hat, wird sich je länger je mehr rechtfertigen; und es
wird den Geburtshelfern und Frauenärzten sicherlich gelingen, durch
sorgfältige Beobachtung den Begriff des Kindbettfiebers mit der Zeit
so scharf abzugrenzen, daß die jetzt noch hier und da bestehenden
Bedenken allmählich verschwinden werden.
Die Notwendigkeit eines energischen Vorgehens gegen das Kind-
bettfieber geht aus der Zahl seiner Opfer unwiderleglich hervor.
Denn es starben von je 10000 der am 1. Jan. lebenden Frauen im
Wochenbett im Jahre
1890: 3,14 1894 : 2,90 1898: 2,27 1902 : 2,29
1891: 3,05 1895 : 2,56 1899 ; 2,43 1903: 2,28
1892 : 2,95 1896 : 2,48 1900 : 2,40 1904 : 2,40
1893 : 3,69 1897 : 2,28 1901: 2,28 1905: 213