Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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Was bei der Betrachtung dieser Zahlen betrüben mul, ist die 
Tatsache, daß sie seit Jahren fast völlig dieselbe Höhe zeigen, während 
andere Infektionskrankheiten, namentlich Diphtherie, Tuberkulose und 
Typhus, einen merklichen Rückgang erkennen lassen. Da auch das 
Kindfettfieber vermeidbar ist, kommt alles darauf an, die richtigen 
Maßregeln zu seiner Verhütung und Bekämpfung zu ergreifen. 
Außerhalb Preußens ist das Kindbettfieber fast in sämtlichen deut- 
schen Bundesstaaten unbedingt anzeigepflichtig. Eine Ausnahme machen 
nur Sachsen-Weimar, wo nur eine beschränkte Anzeigepflicht be- 
steht, sowie Sachsen und Württemberg, wo jede Anzeigepflicht fehlt. 
5. Diejenige Augenkrankheit, welche jetzt als „Körnerkrank- 
heit“ (Granulose, Trachom) bezeichnet wird, ist im Regulativ unter 
der Bezeichnung „kontagiöse Augenentzündung“ als eine Krankheit 
erwähnt, die „sich bisher hauptsächlich im Militär gezeigt hat“. Mit 
Rücksicht hierauf wurde eine Anzeigepflicht für sie bei Zivilpersonen 
nicht eingeführt. Eine solche mußte auch so lange noch undurchführ- 
bar erscheinen, als man auf dem unitarischen Standpunkt stand und 
annahm, daß die kontagiöse Augenentzündung unter gewissen Verhält- 
nissen aus einfachen Augenlid-Bindehautentzündungen entstehen könnte. 
Erst die Forschungen der neueren Zeit haben die Körnerkrankheit als 
eine spezifische, von anderen ähnlichen Prozessen, wie Follikularkatarrh 
u. dgl.., wohl zu unterscheidende Krankheit kennen gelehrt und die 
Einführung der Anzeigepflicht gerechtfertigt, die um so notwendiger 
war, als man erkannt hat, daß die Krankheit vielfach, namentlich 
durch Wanderarbeiter aus ihrem endemischen Gebiet in den russischen 
Östseeprovinzen, Russisch-Polen und den preußischen Provinzen Ost- 
preußen und Posen nach dem Norden und dem Westen des Deutschen 
Reiches verschleppt wird. Auf diese Weise is es gekommen, daß die 
Körnerkrankheit, welche in den östlichen Teilen Preußens, in Ost- 
preußen, Westpreußen, Hinterpommern, Posen seit Jahrhunderten hei- 
misch war, sich weiter und weiter nach Westen ausgedehnt und bereits 
in der Provinz Sachsen, in einzelnen Teilen des Eichsfeldes und der 
Provinz Westfalen Herde gebildet hat. Die Gefahren, welche die 
Krankheit für die Ausbildung, die Erwerbs- und die Wehrfähigkeit der 
Bevölkerung mit sich bringt, haben dahin geführt, daß seit dem 
Jahre 1897 unter Aufwendung erheblicher staatlicher und kommu- 
naler Mittel ein energischer Kampf gegen die Granulose aufgenommen, 
und seit 1899 jährlich der Betrag von 350000 M. für diesen Zweck 
durch den preußischen Staathaushaltsetat bereitgestellt worden ist. 
Nach dem Urteil der beteiligten Behörden ist die erfolgreiche Durch- 
führung dieses Kampfes nicht möglich ohne die Einführung der An- 
zeigepflicht für die Krankheit, welche es ermöglicht, alle Fälle fest- 
zustellen und zu verfolgen. 
Kirchner, Seuchenbekämpfung. 2
	        
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