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Abschnitt II. Ermittelung der Krankheit … 52—92
I. Obliegenheiten der Polizeibehörde … 53
1. Benachrichtigung des beamteten Arztes … 54
2. Zuziehung eines Arztes bei Diphtherie, Körnerkrankheit und
Scharlach … 57
3. Benachrichtigung der vorgesetzten Behörde … 57
4. Benachrichtigung der Militärbehörde … 59
5. Listenführung … 60
6. Verteilung von gemeinverständlichen Belehrungen und von Rat-
schlägen für Ärzte … 60
7. Ergreifung von Schutzmaßregeln … 61
8. Einführung der obligatorischen Leichenschau ... 63
II. Obliegenheiten des beamteten Arztes … 65
1. Pflicht zur Anstellung von Ermittelungen … 65
2. Recht des Zutritts zu dem Kranken und zur Vornahme von
Untersuchungen … 74
3. Zuziehung des behandelnden Arztes zu den Untersuchungen .. 79
4. Zuziehung anderer Beamter zu den Untersuchungen … 80
5. Befugnis des beamteten Arztes zu selbständigen Anordnungen . 81
Ill. Pflicht der anzeigepflichtigen Personen zur Aus-
kunftserteilung … 83
IV. Mikroskopische und bakteriologische Untersuchungen
zur Ermittelung der Krankheit … 84
V. Weitergehende Ermittelungen … 88
1. Ermittelungen in Ortschaften mit mehr als 10 000 Einwohnern . 88
2. Ermittelungen in weiteren Fällen … 90
3. Ermittelungen bei den im Gesetz nicht namentlich aufgeführten
übertragbaren Krankheiten … 92
Abschnitt III. Schutzmaßregeln … 93—107
Allgemeine Vorschriften … 93
1. Umfang der Anordnungen … 97
2. Anfechtung der Anordnungen … 98
3. Aufbebung der Anordnungen … 99
4. Ausdehnung der Schutzmaßregeln … 100
5. Zuständigkeit für den Erlaß von Ausführungsbestimmungen .. 101
6. Einrichtungen zur Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten . 101
I. Beobachtung kranker und verdächtiger Personen … 104
Il. Meldepflicht für zureisende Personen … 108
IIl. Absonderung kranker und verdächtiger Personen ... 110
1. Umfang des Rechtes zur Anordnung der Absonderung … 110
2. Durchführung der Absonderung kranker Personen … 111
3. Absonderung verdächtiger Personen … 117
4. Kenntlichmachung von Wohnungen, in denen Kranke sich be-
finden
… 118