Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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5. Listenführunse. 
Nach den Anweisungen des Bundesrats zur Bekämpfung der 
Cholera, des Fleckfiebers, der Pest und der Pocken haben die ÖOrts- 
polizeibehörden über die sicher festgestellten Fälle dieser Krankheiten 
je eine besondere Liste nach Muster fortlaufend zu führen. In diese 
Listen sind also nicht die eingehenden Anzeigen, sondern die Ergeb- 
nisse der amtsärztlichen Ermittelungen einzutragen. 
Abweichend hiervon ist die Listenführung bei den übrigen über- 
tragbaren Krankheiten. Für jede von ihnen ist nach den allgemeinen 
Ausführungsbestimmungen zu S 4 Abs. 5 auf Grund der erstatteten 
Anzeige eine besondere Liste nach Muster fortlaufend zu führen. Da 
diese Liste nicht selten auf Grund des Ergebnisses des Ermittelungs- 
verfahrens berichtigt bezw. vervollständigt werden muß, wird es sich 
empfehlen, zwar die Eintragung der Anzeigen vor ihrer Weitergabe 
an den beamteten Arzt zu bewirken, sie aber nach Eingang der Mit- 
teilungen des beamteten Arztes, ‚bei Diphtherie, Körnerkrankheit und 
Scharlach des „feststellenden“ Arztes, zu berichtigen bezw. zu ver- 
vollständigen. 
6. Verteilung von gemeinverständlichen Belehrungen 
und von Ratschlägen für Arzte. 
Die Kenntnisse von dem Wesen, der Entstehung, Verbreitung 
und Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten sind in der Bevölke- 
rung so wenig verbreitet, daß sie vielfach nicht in der Lage ist, ver- 
dächtige Krankheitsfälle richtig zu beurteilen und den Anordnungen 
und Ratschlägen der beamteten Ärzte und Polizeibehörden das wünschens- 
werte Verständnis entgegenzubringen. Um hier tunlichste Abhilfe zu 
schaffen, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, gemeinverständliche 
Belehrungen über die wichtigsten Krankheiten auszuarbeiten, welche 
gegebenenfalls unentgeltlich zur Verteilung gelangen sollen. 
Solche Belehrungen sind vom Kaiserlichen Reichsgesundheitsrat 
für Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Pest und Pocken, in 
der Medizinalabteilung des preußischen Kultusministeriums für Diph- 
therie, übertragbare Genickstarre, Kindbettfieber, 
Körnerkrankheit, Milzbrand, Rotz, übertragbare Ruhr, 
Scharlach und Typhus ausgearbeitet worden und können in Preußen 
durch Vermittelung der Regierungspräsidenten von der Medizinal- 
abteilung des Kultusministeriums erbeten werden. 
Sie sind dazu bestimmt, seitens der Polizeibehörde dem Haus- 
haltungsvorstand jeder Familie, in welcher ein Fall der vorgenannten 
Krankheiten vorkommt, ausgehändigt, außerdem aber bei gehäuftem 
Auftreten der Krankheit in der Bevölkerung verteilt zu werden. Die
	        
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