VIII Seite
III. Kosten … 212
a) Die laufenden Kosten der Bekämpfung der übertragbaren Krank-
heiten … 213
1. Kosten, welche durch die amtliche Beteiligung des beamteten
Arztes und praktischer Ärzte erwachsen … 213
2. Die sonstigen laufenden Kosten der Seuchenbekämpfung .. 216
a) Die Kosten der Beobachtung gemäß § 12 R.G. … 217
b) Die Kosten der Absonderung gemäß § 14 R.G. … 218
c) Die Kosten der Räumung von Wohnungen … 219
d) Die Kosten der Desinfektion … 219
e) Die Kosten der Vorsichtsmaßregeln bei Leichen ... 220
3. Tragung der laufenden Kosten in leistungsschwachen Ge-
meinden unter 5000 Einwohnern … 220
4. Tragung der laufenden Kosten in leistungsschwachen Guts-
bezirken … 223
b) Die Kosten für dauernde Einrichtungen zur Bekämpfung der
übertragbaren Krankheiten … 225
1. Pflicht der Gemeinden, die Einrichtungen zu treffen und zu
unterhalten … 225
2. Anordnung zur Beschaffung der Einrichtungen gemäß § 29 . 227
3. Tragung der Kosten in leistungsschwachen Gemeinden … 228
4. Verfahren und Kostentragung bei Gefahr im Verzuge … 229
c) Tragung der Kosten landespolizeilicher Maßnahmen … 230
IV. Pflicht der Bundesstaaten zu gegenseitiger Unter-
stützung … 231
V. Zuständigkeit der Militär- und Marinebehörden zur
Ausführung der Schutzmaßregeln … 232
VI. Zuständigkeit der Eisenbahn-, Post- und Tele-
graphenbehörden … 234
VII. Überwachung und Leitung der Seuchenbekämpfung
durch den Reichskanzler … 237
VIII. Benachrichtigung des Kaiserlichen Gesundheits-
amtes von Ausbrüchen gemeingefährlicher Krank-
heiten … 238
IX. Der Reichsgesundheitstrat … 240
Abschnitt VI. Strafvorschriften … 242—248
1. Vergehen bezüglich der Desinfektion … 243
2. Vergehen gegen die Vorschriften über Anzeigepflicht, Ermitte-
lungsverfahren und Meldepflicht … 245
3. Vergehen gegen Anordnungen von Schutzmaßregeln … 247
Abschnitt VII. Schlußbestimmungen … 249—252
I. Schlußbestimmungen zum Reichsgesetz vom 30. Juni
1900 … 249
1. Mitteilung der Ausführungsbestimmungen an den Reichstag .. 249