Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

VIII                                                                                                                                           Seite 
III. Kosten     …  212 
a) Die laufenden Kosten der Bekämpfung der übertragbaren Krank- 
heiten     …  213 
1. Kosten, welche durch die amtliche Beteiligung des beamteten 
Arztes und praktischer Ärzte erwachsen     … 213 
2. Die sonstigen laufenden Kosten der Seuchenbekämpfung  .. 216 
a) Die Kosten der Beobachtung gemäß § 12 R.G. … 217 
b) Die Kosten der Absonderung gemäß § 14 R.G.   … 218 
c) Die Kosten der Räumung von Wohnungen  … 219 
d) Die Kosten der Desinfektion         … 219 
e) Die Kosten der Vorsichtsmaßregeln bei Leichen   ... 220 
3. Tragung der laufenden Kosten in leistungsschwachen Ge- 
meinden unter 5000 Einwohnern    … 220 
4. Tragung der laufenden Kosten in leistungsschwachen Guts- 
bezirken      … 223 
b) Die Kosten für dauernde Einrichtungen zur Bekämpfung der 
übertragbaren Krankheiten         … 225 
1. Pflicht der Gemeinden, die Einrichtungen zu treffen und zu 
unterhalten      … 225 
2. Anordnung zur Beschaffung der Einrichtungen gemäß § 29 . 227 
3. Tragung der Kosten in leistungsschwachen Gemeinden   … 228 
4. Verfahren und Kostentragung bei Gefahr im Verzuge   … 229 
c) Tragung der Kosten landespolizeilicher Maßnahmen  … 230 
IV. Pflicht der Bundesstaaten zu gegenseitiger Unter- 
stützung    … 231 
V. Zuständigkeit der Militär- und Marinebehörden zur 
Ausführung der Schutzmaßregeln  … 232 
VI. Zuständigkeit der Eisenbahn-, Post- und Tele- 
graphenbehörden       … 234 
VII. Überwachung und Leitung der Seuchenbekämpfung 
durch den Reichskanzler         … 237 
VIII. Benachrichtigung des Kaiserlichen Gesundheits- 
amtes von Ausbrüchen gemeingefährlicher Krank- 
heiten     … 238 
IX. Der Reichsgesundheitstrat    … 240 
Abschnitt VI. Strafvorschriften        … 242—248 
1. Vergehen bezüglich der Desinfektion         … 243 
2. Vergehen gegen die Vorschriften über Anzeigepflicht, Ermitte- 
lungsverfahren und Meldepflicht        … 245 
3. Vergehen gegen Anordnungen von Schutzmaßregeln     … 247 
Abschnitt VII. Schlußbestimmungen        … 249—252 
I. Schlußbestimmungen zum Reichsgesetz vom 30. Juni 
1900 …   249 
1. Mitteilung der Ausführungsbestimmungen an den Reichstag  .. 249
	        
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