4. Die Staatseinrichtungen. 153
wurden Vereinbarungen getroffen über die Herstellung
der Eisenbahnen von Eisenberg nach Porsten-
dorf, von Gerstungen über Berka a. W,,
Vacha, Eiterfeld nach Hünfeld mit Ab-
zweig von Wenigentaft nach Geisa, und von
Gera nach Münchenbernsdorf, über den Er-
werb der Linien Salzungen— Vacha und Dorn-
dorf—Kaltennordheim (Feldabahn) und deren
Ausbau zu einer vollspurigen Nebenbahn. Die Preu-
ßische Regierung verpflichtete sich, für eigene Rech-
nung die Eisenbahnen von Eisenberg nach Porsten-
dorf sowie von Gerstungen über Berka a. W., Vacha,
Eiterfeld nach Hünfeld mit Abzweigung von Wenigen-
taft nach Geisa zu bauen, des weiteren die schmal-
spurigen Linien Salzungen—Vacha und Dorndorf—
Kaltennordheim zu erwerben und auszubauen. Die
Großherzogliche Regierung verpflichtete sich zur
Abtretung der Feldabahn; im übrigen traten die be-
teilisten Regierungen unentgeltlich den erforderlichen
Grund und Boden ab. Die Großherzogliche Regierung
gewährte schließlich einen Zuschuß von 600 000 Mark.
Die Tarif- und Fahrplanfestsetzung findet unter Be-
rücksichtigung der Wünsche der anderen Staaten
durch Preußen statt. — Durch den genannten Staats-
vertrag verpflichtete sich Preußen auch, unter Vor-
aussetzung der Zustimmung der Fürstlich Reuß-
Plauischen Regierung jüngerer Linie zu Gera eine
Nebenbahn von Gera nach Münchenbernsdorf
zu bauen, wenn die Großherzogliche Regierung den
gesamten vom Bahnhof Gera-Pforten an erforderlichen
Grund und Boden, soweit er nicht bereits im Eigen-
tum des Preußischen Staates steht, unentgeltlich zur
Verfügung stellt. Der diese Bestimmung enthaltende
Art. XIV des Staatsvertrags ist jedoch durch Art. I
des Staatsvertrags vom 15. März 1907 (siehe weiter
unten) wieder aufgehoben worden. — Durch den