Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

194 III. Anhang. 
Orte des Landtages eine Vergütung für Reise- und 
Zehrungskosten aus der Staatskasse. 
[Die $$ 21—25 sind durch den Nachtrag zum Revi- 
dierten Grundgesetze vom 27. März 1873 aufgehoben, an 
deren Stelle tritt die Vorschrift in $ 1 des zitierten Gesetzes:] 
Die Geschäftsordnung enthält die näheren Be- 
stimmungen darüber, von wem die seither dem Land- 
tagssyndikus obliegenden Geschäfte künftig besorgt 
werden. 
$ 26. Wenn ein Landtag zusammenberufen 
werden soll, so ergeht das deshalb zu erlassende 
landesfürstliche Dekret an den Vorstand, welcher an 
jeden Abgeordneten eine schriftliche Einladung zu 
erlassen hat. 
Wie ein Abgeordneter in Gemäßheit eines solchen 
Einladungsschreibens zum Landtage eintrifft, hat er 
sich bei dem Präsidenten anzumelden. 
$ 27. Sobald nach erfolgter Einberufung eines 
ordentlichen oder außerordentlichen Landtages bei 
dem Präsidenten mindestens zwei Dritteile der Ab- 
geordneten sich angemeldet haben, geschieht, auf vor- 
gängige Anzeige des Landtagsvorstandes bei dem 
Staatsministerium, die Eröffnung des Landtages ent- 
weder von dem Landesfürsten selbst oder durch eine 
zu diesem Zwecke ernannte. Kommission. 
8 28. Die Landtagsversammlung bildet eine 
Kammer. 
& 29. Der Landesfürst läßt dem Landtage seine 
Anträge (Propositionen) schriftlich mitteilen, entweder 
auf einmal oder nach und nach. 
Allen Beratungen und Schlußfassungen des Land- 
tages können landesfürstliche Kommissare beiwohnen, 
welche berechtigt sind, an den Beratungen teilzu- 
nehmen, aber auch auf Anfragen Aufschlüsse zu er- 
teilen oder den Grund anzugeben haben, weshalb 
dieselben nicht erteilt werden können. Die Chefs
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.