4, Die Staatseinrichtungen, 67
stande sind, die betreffende Schulgemeinde, gegebenen-
falls der Staat.
Es ist weiter zu nennen die Allgemeine
Waisenversorgungsanstalt zu Weimar,
welche für arme Waisen in der Art sorgt, daß sie
dieselben zur Zucht und Pflege an christliche, gut
beleumundete Familien oder Witwen gibt, die sie dann
gegen Verpflegungsgelder unterhalten und an dem
Unterricht in den öffentlichen Schulen des Orts teil-
nehmen lassen. Die Aufsicht über die Anstalts-
angehörigen führen die Ortsgeistlichen, beziehungs-
weise das Landdekanat und das Landrabbinat ®*.
Neben der Allgemeinen Waisenversorgungsanstalt
besteht eine besondere Erziehungsanstalt für ver-
lassene oder verwahrloste Kinder, das aus einem
Privatunternehmen des Legationsrats Daniel Falk her-
vorgegangene Falk’sche Institut.
#£) Die dem Ministerialdepartement des Kultus unterstellten,
nicht der Universität angeschlossenen Anstalten für Kunst
und Wissenschaft.
Hoftheater und Hofkapelle.
Die künstlerische und geschäftliche Leitung liegt
in den Händen eines Generalintendanten, der
die Disziplin über das Kunst-, Verwaltungs- und
Dienstpersonal beider Anstalten handhabt. Es besteht
eine Pensionsanstalt des Hoftheaters, welche
im Falle dauernder Dienstunfähigkeit der Mitglieder,
frühestens aber nach zehnjähriger Mitgliedschaft, eine
Pension gewährt. Die Pension beträgt nach 10 Jahren
15%) des Gage-Bezugs, von welchem zuletzt die
(1 bis 4 °/o betragenden) Beiträge gezahlt worden sind,
und steigt alsdann jährlich um 1°/o, bei auswärtigen
34 Siehe das später vom. Kirchenwesen Gesagte.
5 %*