Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

4, Die Staatseinrichtungen, 67 
stande sind, die betreffende Schulgemeinde, gegebenen- 
falls der Staat. 
Es ist weiter zu nennen die Allgemeine 
Waisenversorgungsanstalt zu Weimar, 
welche für arme Waisen in der Art sorgt, daß sie 
dieselben zur Zucht und Pflege an christliche, gut 
beleumundete Familien oder Witwen gibt, die sie dann 
gegen Verpflegungsgelder unterhalten und an dem 
Unterricht in den öffentlichen Schulen des Orts teil- 
nehmen lassen. Die Aufsicht über die Anstalts- 
angehörigen führen die Ortsgeistlichen, beziehungs- 
weise das Landdekanat und das Landrabbinat ®*. 
Neben der Allgemeinen Waisenversorgungsanstalt 
besteht eine besondere Erziehungsanstalt für ver- 
lassene oder verwahrloste Kinder, das aus einem 
Privatunternehmen des Legationsrats Daniel Falk her- 
vorgegangene Falk’sche Institut. 
#£) Die dem Ministerialdepartement des Kultus unterstellten, 
nicht der Universität angeschlossenen Anstalten für Kunst 
und Wissenschaft. 
Hoftheater und Hofkapelle. 
Die künstlerische und geschäftliche Leitung liegt 
in den Händen eines Generalintendanten, der 
die Disziplin über das Kunst-, Verwaltungs- und 
Dienstpersonal beider Anstalten handhabt. Es besteht 
eine Pensionsanstalt des Hoftheaters, welche 
im Falle dauernder Dienstunfähigkeit der Mitglieder, 
frühestens aber nach zehnjähriger Mitgliedschaft, eine 
Pension gewährt. Die Pension beträgt nach 10 Jahren 
15%) des Gage-Bezugs, von welchem zuletzt die 
(1 bis 4 °/o betragenden) Beiträge gezahlt worden sind, 
und steigt alsdann jährlich um 1°/o, bei auswärtigen 
34 Siehe das später vom. Kirchenwesen Gesagte. 
5 %*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.