Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

4. Die Staatseinrichtungen. 69 
1900, S. 209). Einen Teil des Archivs bildet das 
Großherzogliche Hausarchiv. 
2.. Das gemeinschaftliche Hauptarchiv des Sachsen- 
Ernestinischen Gesamthauses zu Weimar. 
Es ist aus den, seit 1547 in Weimar zusammen- 
gebrachten Archiven und Registraturen entstanden und 
enthält eine Menge von wichtigen, auf Vorgänge im 
Sachsen-Ernestinischen Fürstenhaus bezüglichen Ur- 
kunden 85, 
3. Das gemeinschaftliche Hennebergische Archiv zu 
| Meiningen. 
Dasselbe steht im gemeinsamen Besitze der 
Staaten Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen- 
Meiningen .und Sachsen-Coburg-Gotha. Es enthält 
hauptsächlich das Archiv der Linie Henneberg- 
Schleusingen. 
Das Museum für Kunstsammlungen zu 
Weimar. 
Es enthält Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen, 
Kupferstiche usw. sowie eine kunstgeschichtliche 
Bibliothek. Die Sammlungen waren früher in den 
verschiedenen großherzoglichen Schlössern und Kunst- 
instituten untergebracht, bis sie in den Jahren 1822 
und 1825 vereinigt und 1869 in dem neuen Museums- 
gebäude untergebracht wurden 3®, 
  
  
5 U. a. die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom 
12. Juli 1376 (Vererbung der Sächsischen Kur und des 
Erzmarschallamtes nach dem Rechte der Erstgeburt), ferner 
die goldene Bulle Kaiser Karls V. vom 27. August 1552 
(Wiedereinsetzung der Söhne des Kurfürsten Johann 
Friedrich von Sachsen). 
s° Eine reiche Sammlung von Gemälden altdeutscher 
Meister ist beim Brande der Wilhelmsburg am 6. Mai 1774 
vernichtet worden.
	        
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