Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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XXI

 

Hochbauverwaltung,  s.  Staatsbauverwaltung.

Hubertusburg  —  Einlieferung  von  Correctionärinnen  anstatt  nach  Waldhein
vielmehr  in  die  dasige  Landesanstalt  .

Hülfsärztliches  Externat  —  Regulativ  für  Begründung  eines  solch  en

Hypothekenbücher,  s.  Grund-  und  Hypothekenbücher.

J.

Jagd  —  Verordnung  zum  Gesetze  wegen  Ausübung  derselben  vom  1.  December
1864,  eine  Vereinfachung  der  in  der  Ausführungsverordnung  hierzu
unter  Nr.  2  im  8  5  enthaltenen  Vorschrift  und  Berichtigung  einiger
im  Gesetze  und  der  Ausführungsverordnung  vorkommenden  Citate  betr.

Jagdkarten  —  das  darüber  zu  haltende  Journal  ist  jährlich  nur  einmal  einzureichen


Institut,  stenogr  aphisches,  zu  Dresden,  —  Bestätigung  der  Satzungen  der
von  den  Mitgliedern  desselben  errichteten  Rätzschstiftung

Intraden  —  deren  Verwaltug  .

Invalidenstiftung,  Sächsische,  —  Bestätigung  der  Statuten  verselben  .

Juristische  Personen  —  deren  Beschlußfassung

Justizstatistik  bei  den  Gerichten  in  den  Schönburgischen  NReceßherrschaften
und  bei  dem  Staatsanwalte  am  Bezirksgerichte  zu  Glauchau  —  deren
künftige  Behandlung  ..  ..

K.

Kalkgenossenschaft,  Ostrauer,  —  Bestätigung  der  Statuten  derselben.

Katholiken  —  Ausschreiben  für  die  von  selbigen  im  Jahre  1865  zu  entrichtende
  Kirchenanlage

Kieritzsch-Bornaer  Zweigeis  enb  ahn  –  22  von  Glundeigenthum
zu  Erbauung  derselben.  1

—  —  welche  Fluren  davon  betroffen  werden
—  —  Concessionirung  derselben.

Kirchenanlage,  katholische,  dießjährige,  Ausschreiben  dafür  ..

Knappschaftsverband  auf  den  Werken  des  Erzgebirgischen  Steinkohlen-Actienvereins
  —  Bestätigung  der  Ordnung  für  denselben.  .

Knochenmühlen  —  Erstreckung  der  in  §  22  fg.  des  Gewerbegesetzes  vom  15.
October  1861  enthaltenen  Vorschriften  auf  selbige  .

Königswartha  und  Nieda,  Oberlausitzer  gemischte  Grenzparochieen,  —
Receß  mit  dem  Königreiche  Preußen  wegen  Regulirung  der  ar  Pi
lastenbeiträge  in  denselben,  vom  1.  September  1864

Köthen,  s.  Anhalt-Dessau.

Kohlen,  geformte,  s.  Steinkohlen.

Koke,  s.  Steinkohlen.

Kosten,  in  Straf=  und  bürgerlichen  Rechtssachen  erwachsende,  —  Uebereinkunft
deshalb  mit  der  Königlich  Hannoverschen  Regierung  wegen  Tragung
derselben

Kranke  und  hülfsbed  urftige  Angehbrige  eines  anderen  Staates.  —  Beitritt
  der  Landgräflich  Hessischen  Regierung  zu  dem  zwischen  mehreren

 

 

Tag.

4  Mai
12  April

28  Juli
28  Juli

8  Dec.
21  Febr.

18  Sept.

27  Jan.

16  Juni

30  Nov.

9  Oct.

19  Sept.

15  Nov.
9  Oct.

19  Oct.

15  Sept.

6  Oct.

8  Aug.

 

Seite.

187

134  fg.

607,  608  fg.

584  fg.

 

 

 

Paragraph.