Full text: Die Kriegsgesetze betreffend Einschränkungen der Malzverwendung in den Bierbrauereien.

— 20 — 
Der Eigentümer des Fahrzeugs hat die 
nach Abs. 1 wirkungslos gewordene Sulassungs- 
bescheinigung unverzüglich an die für seinen 
Wohnort zuständige höhere Derwaltungsbehörde 
abzuliefern. Unterbleibt die Ablieferung, so hat 
die höhere Derwaltungsbehörde die Sulassungs- 
bescheinigung einzuziehen. Die Sulassungs= 
bescheinigung ist von der höheren Derwaltungs- 
behörde bis auf weiteres aufzubewahren. 
§ 2. 
Die Erneuerung einer nach 8 erloschenen 
Sulassung erfolgt auf Antrag des Eigentümers 
durch die höhere Derwaltungsbehörde auf jeder- 
zeitigen Widerruf, sofern für den weiteren 
Derkehr des Fahrzeugs ein öffentliches Be- 
dürfnis besteht. 
Ein öffentliches Bedürfnis darf nur aner- 
kannt werden: 
1. für den Derkehr der Kraftfahrzeuge, 
welche zur ausschließlichen Benutzung 
im Dienste des Reichs, eines Bundes- 
staats oder einer Behörde bestimmt sind, 
2. für den Derkehr von Kraftfahrzeugen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.