Full text: Die Kriegsgesetze betreffend Einschränkungen der Malzverwendung in den Bierbrauereien.

A. 
Bekanntmachung 
betreffend 
Einschränkung der Malzverwendung in den 
Vierbrauereien. 
Dom 15. Februar lo#. 
Der Zundesrat hat auf Grund des 8 3 
bes Gesetzes über die Srmächtigung des Bundes- 
rats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 
4. August 1014 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) fol- 
gende Derordnung erlassen: 
81. 
Bierbrauereien dürfen vom 1. April 1915 
an zur Herstellung von Bier in jedem Diertel- 
jahr nur sechzig Hundertteile des im gleichen 
Dierteljahr der Jahre 1012 und lols durch- 
schnittlich zur Bierbereitung verwendeten Malzes 
verwenden. Jedoch dürfen Bierbrauereien, deren
	        
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