Schiffahrt und das Recht zugesprochen, eine Flotten—
station und ein Kohlenlager auf einer der Inseln zu er-
richten.
Kann es einen schlagenderen Beweis für die Friedens-
liebe des Mannes geben, den die französische Geschichts-
schreibung den rücksichkslosesten Werkreker des Grund-
satzes „Machk gehk vor Rechk" nennk, als Bismarcks
Verhalken in diesem Falle, in dem er durch Gewalkan=
wendung unzweifelhafk seinen Willen häkke durchsetzen
können, aber krotz der Beleidigung der deutschen Flagge
das Schiedsgericht einer Machk anrief, die Spanien
näher stand als dem Deutschen Reich? Handelk so ein
Mann, der von keinem anderen Streben beseelk ist, als
dem, die Hegemonie seines Landes in der Welk aufzu-
richten?
Beweist diese praktische Anwendung des Schiedsge-
richtsgedankens schon die ganze Haltlosigkeit der Ver-
dächtigungen der Bismarck'schen Politik, mit denen der
Bericht der Senatskommission gespickt ist, so wird der
Vorwurf, daß hinter allen diplomatischen Schritten des
deutschen Reichskanzlers Weltherrschaftsgelüste standen,
ganz schlagend widerlegt durch die Tatsache, daß es Fürst
Bismarck war, der den Schiedsgerichtsgedanken durch
eine von vierzehn Mächten unterzeichnete Urkunde, wenn
auch nur für ein bestimmtes Gebiek, in das moderne Völ-
kerrecht eingeführt hat. Dieser Schiedsgerichtsgedanke,
den die in Genf versammelten Vertreter von vierzig
Staaten wie ein neuentdecktes Allheilmittel zur Erhal-
tung des Friedens priesen, ist in der Tak schon wor vier-
zig Jahren von dem Manne zur Grundlage eines inker-
nationalen Abkommens gemachk worden, der von unse-
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