zu unterbreiten. Bismarck hat es also mit der Ehre Deutsch-
lands für vereinbar gehalten, die Rechtsgültigkeit einer
feierlichen kaiserlichen Proklamation einem Schiedsgericht
zu unterbreiten. Lord Lansdowne hat es mit der Ehre
Englands für unvereinbar gehalten, die Höhe von Enk-
schädigungen, die von englischen Kommissionen festgesetzt
worden waren, durch ein Schiedsgericht überprüfen zu
lassen. Und die Deutschen in Transvaal mußten sich fügen.
Kann jemand, der das Verhalten Bismarcks im Karo-
linenkonflikt mit dem Verhalken Lansdownes nach dem
Burenkriege vergleichk, im Zweifel darüber sein, in wel-
chem von beiden Ländern der Schiedsgerichksgedanke ehr-
licher angewendek worden ist? Mir scheink, die Frage
stellen, heiße sie verneinen.
Als der Streit um die Karolinen einen Krieg zwischen
Deutschland und Spanien heraufzubeschwören schien,
flammke das Revanchegeschrei in Frankreich wieder auf
und beruhigke sich nichk einmal, als der Schiedsgerichks-
vorschlag Bismarcks bekannt wurde. Das erschien dem
deutschen Reichskanzler wie eine Bestätigung seines nie-
mals schlummernden JMißtrauens gegen die französische
Volksstimmung. Er schrieb am 21. September 1885 an
den Fürsten Hohenlohe:! „Der Eindruck, welchen die
spanische Episode bei ihrem ersten Erscheinen auf die Fran-
zosen aller Parkeien machke, hak uns gezeigk, daß letzkere,
so uneinig sie sonst sein mögen, doch in der Absicht, die
erste günstige Gelegenheik zum Bruch mit Deukschland
zu benutzen, alle einig sind. Fünfzehn Jahre freundlichen
Enkgegenkommens auf jedem Gebiek der Politik mit all-
1) Siehe Akten Bd. III, S. 452, Nr. 70).
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