Full text: Ich suche die Wahrheit!

Dieser Brief, der unker Beifügung der die Schuld Schnä- 
beles erhärkenden Akktenstücke an Herbekte gerichkek war, 
beweist, daß ein die Verhaftung verhindernder Befehl des 
Reichskanzlers eine unerhörke Pflichvergessenheik gewe- 
sen wäre. Es ist deshalb eine nichk nur durch die öffenk- 
lichen Versicherungen seiner Friedensliebe, sondern auch 
durch die vollkommer klare Lage des Falls selbst erwiesene 
Verleumdung, daß Bismarck die Verhaftung Schnäbe- 
les deshalb nicht verhinderk habe, weil er eine französische 
Kriegserklärung provozieren wollke. Es wäre vielmehr 
ein klarer Beweis für die Kriegsabsichken des französischen 
Volkes gewesen, wenn es um dieser Verhafkung willen 
zu einem Kriege gekommen wäre. 
Es war aber von einer unkergeordneken Skelle bei die- 
seer Verhaftung, selbstverständlich, ohne daß der Leiter 
der deurschen Policik etwas davon wußke, ein Versehen 
begangen worden. Am 20. April halte Schnäbele in- 
solge der Einladung eines deutschen Polizei- 
beamken deutschen Boden bekreken. Sobald Bismarck 
die Beweise dafür eingereicht wurden, daß der französische 
Kommissar auf Grund der Einladung eines deutschen 
Grenzbeamten nach Deutschland gekommen war, ordneke 
er ohne irgendwelches Zögern die Freilassung dieses des 
Landesverraks überführken französischen Beamten an, 
obwohl keineswegs erwiesen war, daß die Einladung an 
Schnäbele von Polizeikommissar Gaursch aus Ars zu dem 
Zweck ergangen war, um ihn verhaften zu lassen. Bis- 
marck begründete dem französischen Bokschafter Herbekke 
diesen Enkschluß im oben erwähnken Brief vom 28. April 
durch folgende Worke: „Wenn der Unkerzeichneke den- 
noch für seine Pflicht gehalken hak, den Befehl zur Frei- 
Kronprinz Wilbelm, Ich suche d. W. 8 
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