sehr wider seinen Willen Zugeständnisse machen, deren
Folge höchstens eine Erweiterung des Besitzes seines Bun-
desgenossen sein, für Deutschland selbst aber keinen Macht-
zuwachs bedeuten konnke. Wenn die Verfasser der An-
klageschrift also auf Grund dieses Verkrages den Vor-
wurf erheben, daß er Frankreichs Einkreisung bezweckke,
so richten sie ihn an die falsche Adresse, indem sie ihn gegen
Deutschland erheben. Denn es war Ikalien, das diese Ein-
kreisung verlangke, und lediglich in seinem Inkeresse, nicht
im Inkeresse Deutschlands, dessen europäische Stellung
durch die zusatzlose Ernenerung des Verkrages von
1882 in gleicher Weise gesicherk worden wäre, ist dieser
Separakverkrag abgeschlossen worden. Die „Einkreisung“
Frankreichs war der Inikiakiwe Ikaliens enksprungen, das
im Welkkrieg an der Seite Frankreichs gefochken hat
und jetzt die Anklagen der Noke vom 16. Juni 1919 mit-
erhebt.
In diesem Zusammenhang möchte ich gleich hier auf
eine Taksache hinweisen, deren Beweiskraft im Kampf
um die Schuldfrage meines Wissens noch nichk verwerkek
worden ist.
Wenn Deutschland, wie die Noke vom 16. Juni 1979
behauptek, Jahrzehnke lang den Krieg vorbereikel und
den Anspruch erhoben hätke, die Hegemonie in Europa an
sich zu reißen, dann hätke Ikalien von Rechtks wegen als
Angeklagker an seiner Seike sitzen müssen. Denn es war
jawährend dieser ganzen Zeit der Bundesgenosse Deutsch-
lands und hat noch im Jahre 1912 den Verkrag erneuert,
der doch seit dreißig Jahren die Grundlage der Politik
bildeke, durch die wir angeblich die Herrschaft der Welt
an uns reißen wollken. Dreißig Jahre lang hat Italien
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