welche Bedrohung von deutscher Seite Amerika drei
Jahre nach dem Kriegsausbruch zur Kriegserklärung ge-
nötigt, welcher Angriff Deutschlands die südamerikani—
schen Staaten, Japan, China, Portugal und sogar die
Republik Liberia gezwungen, in den Krieg einzutreten?
Alle diese Staaten gehören aber zu den Signakarmäch-
ken des Vertrags von Versailles. Und schon aus diesem
Grunde enkhälk diese zweile Behaupkung des Arkikels 237
eine aller Welk offenbare, den Taksachen ins Gesiche schla-
gende Umwahrheik. Doch das nur nebenbei.
In welchem Sinne wird nun in diesen beiden Behaup-
kungen Deutschland die Schuld an der Enxrfesselung des
Krieges zugeschrieben? Diese Frage ist aus dem Wort-
diesem Hause die Behaupüung vertreten haben, daß die einfache Tak-
sache des Vorliegens einer Bürgschaft jeden Teilnehmer an ihr zum
Eingreifen verpflichte, völlig ohne Rücksicht auf die besondere Lage, in
der er sich in dem Zeitpunkt befinden mag, in dem der Anlaß, der Bürg-
schafe gemäß zu handeln, ein #ritt. Die großen Autoritäten auf dem Ge-
biet der auswärtigen Policik, auf die ich zu hören gewöhnt bin, wie
Lord Aberdeen und Lord Palmerfton, haben meines Wissens niemals
diese starre und, wenn ich so sagen darf, unprakeische Ansicht von der
Börgschaft gehabt.“
Damit erklärte also Gladstone, daß der Bürgschafesvertrag von 1839
keinem seiner Unterzeichner eine absolure Verpflichtung auferlege, son-
dern das bewaffnete Einkreten gegen den Verletzer des Vertrages ganz
allein von der besonderen Lage abhinge, in der sich der Garant zur Zeit
der Vertragsverletzung befinde. Gerade mit Berufung auf diese Auße-
rung Gladstones vertrat Lord Grey in seiner Rede vom 3. August 1914
den Eintritt Englands in den Krieg. Die besondere Lage Englands, so
meinte er, erfordere die Kriegserklärung.
Gerade durch die Berufung auf Gladstone gab er aber, ohne es zu
wollen, zu, daß sie durch den Vertrag von 1839 völkerrechtlich nicht er-
zwungen war.
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