essen nicht ohne Deutschlands Mitwirkung entscheiden
dürfe?
Solche Erwägungen, nicht Herrschaftsgelüste, haben
die deutsche Regierung veranlaßt, sich für das Zustande-
kommen des spanisch-französischen Marokkoabkommens
vom 3. Okkober einzusetzen, damit nichk durch die Aus-
schallung Spaniens ein Präzedenzfall geschaffen würde,
und aus solchen Erwägungen sind alle JKaßnahmen der
deulschen Polikik von der Fahrk meines Vakers nach
Tanger bis zur Enksendung des „Panthers" nach Agadir
hervorgegangen.
Der Zufall har es gewollk, daß gerade im Augenblick,
in dem der französisch-englische Verkrag vom 8. April
eine ernstliche Bedrohung der deutschen Inkeressen in
UMarokko möglich gemachk hatke, zu den schon vorhan-
denen ungelösten Konflikken ein neuer zwischen der ma-
rokkanischen Regierung und Deurschland entstanden war.
Am 7. Aärz hakkte der Pascha von Fes einen als Ange-
stellten einer deukschen Firma der deutschen Schutzherr-
schaft unkerstehenden Eingeborenen widerrechtlich ver-
haften lassen. Der deuksche Konsul in Fes hatkte ver-
geblich versucht, seine Freilassung zu erwirken. Ja, man
hakke, um der deufschen Regierung das Rechk zu solchem
Verlangen zu entziehen, den Gesangenen gezwungen,
schriftlich auf sein Schutzrechk zu verzichken. Diesen er-
zwungenen Verzichk erkannte der deutsche Gesandke im
Tanger, Herr v. Mentzingen, nichk an und verlangke
die sofortige Freilassung. Solchem Verlangen wurde
unker Angabe leicht zu widerlegender Ausflüchke nicht
entsprochen. Herr v. Mentzingen berichkeke nach Ber-
lin, daß die scherifische Regierung sich schon seit Monaten
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