wollke weder der Kaiser noch sein Reichskanzler, und des-
halb stellen die Ankläger Deukschlands auch hier wieder
die Wahrheir auf den Kopf, wenn sie behaupken, daß
Deutschland auf dem Konferenzgedanken bestanden habe,
weil es Frankreich demütigen wollke.
Das ist so wahr, daß die Verfasser der Anklageschrift,
deren Rakionalstolz es nichk gestakkel, zuzugeben, daß
Frankreich, als es nach langem Stkräuben die Konferenz
annahm, gedemütigk worden sei, schreiben, Rouvier wäre
auch nach der Demission Delcassés nicht um einen Zoll
breik von dessen Politik abgewichen, denn die Göllkigkeit
der Verkräge mit England und Spanien sei während
der Verhandlungen mit Deutschland niemals angezwei-
felt worden.
Diese Behaupkung stehr im schroffsten Gegensatz zu der
wenige Zeilen vorher zum Beweise für Deutschlands Ge-
waltpolitik zitierken Skelle aus Tardiens Buch „Frank-
reich und seine Bündnisse“, die folgenden Worktlaut hat:
„Wenn der Kaiser darauf bestand, daß die Konferenz
starkfinden sollke, so geschah das deshalb, weil schon die
Tarsache der Konferenz vor aller Wele feststellke, daß die
Verkräge Frankreichs nicht ausreichken, wenn Deutsch-
land sich ihnen widersetzte; und weil diese Konferenz, an
die Deutschland gegen unsere Politik in Fes Berufung
einlegke, ein Denkmal war, das der Macht Deurschlands
errichkek wurde, eine Drohung gegen jeden, der sich an-
maßte, seine politische Unabhängigkeit anzustreben.“
Es ist sehr verständlich, daß sich die Anklageschrift in
solche Widersprüche verwickell, weil der französische Mi-
1) A. a. O. S. 311. Sie berufen sich dabei auf die Erklärung, die
Rouvier selbst am 10. Juli 1905 in der Kammer abgegeben hat.
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