angestimmt hat, und wird schon durch diese zwingende
Notwendigkeit ad absurdum geführt.
Der Vertrag von Björkö ist von meinem Vater nie-
mals als ein Werkzeug zur Unterjochung irgend eines
anderen Staates betrachtet worden, sondern als eine Be-
freiungstat, deren Gelingen ihm wie ein Wunder
Gottes erschien. Das geht deutlich aus dem oben erwähn-
len Brief hervor, den er noch am Tage der Unterzeich—
nung vor Wisby an den Grafen Bülow schrieb. Er sagt
darin: „So ist der Morgen des 24. Juli 1905 ein Wen-
depunkt in der Geschichte Europas geworden, dank der
Gnade Gottes, und eine große Erleichterung der Lage
für mein teures Vaterland, das endlich aus der
scheußlichen Greifzange Gallien-Rußlandbe-
freik werden wird.“!1
Das Wunder ist nicht zur Wirklichkeit geworden, weil
der Zar, nachdem er durch den mit Hilfe Deutschlands
zustande gekommenen Frieden von Porksmouth der ost-
astalischen Gefahr enkledigk war, am ro. November als
Zusatz zum Verkrage von Björkö eine Erklärung ein-
sandre, durch die festgestellt werden sollke, daß dieser
Verkrag auf einen Krieg mik Frankreich — wohlgemerkt
auch auf einen durch Frankreich provozierken Krieg —
nicht angewendek werden dürse. Da der Verkrag von
deutscher Seike vornehmlich geschlossen war, um Deutsch=
land gegen einen französischen Angriff zu schützen, hatte
er für uns durch diesen Zusatz jeden Werk verloren.
1) Akten Bd. XIX. 2, S. 463.
3) Der Vertrag sollte Deutschland natürlich auch gegen einen eng-
lischen Angriff schützen. Da aber ein englischer Angriff höchst wahr-
scheinlich nur im Falle eines französischen erfolgt wäre, verlor der Ver-
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