denten, v»L'alliance balcaniques beruft, das nichts anderes
als eine nunmehr durch die Akten widerlegbare Streit—-
schrift ist.
Wer trotz der Worte „mit unserem Willen“ in der
oben zikierken Depesche noch bezweifeln sollte, daß Ruß-
land die Begründung des Balkanbundes herbeigeführt
hat, den muß das Telegramm des russischen Botschafters
in Wien vom 38. Okkober 1911 an Sasonow bekehren,
in dem es wörklich heiße: „Geschow sagke mir, daß unsere
(also die russischen) Gesandken in Sosia und Belgrad
energisch auf dem Abschluß eines Bündnisses
zwischen Bulgarien und Serbien unker dem
Prokektorak Rußlands bestehen.“! Dieses ge-
radezu erdrückende Beweismakerial verhinderk die Her-
ren Bourgeois und Pages nichk, auf die Aukorikät Poin-
carés gestützk, ihrer Anklageschrift den solgenden Satz
einzuverleiben: „Es ist also sicher, daß Frankreich vor dem
Monat August 1912 nichks von dem seit mehreren Mo-
naten unterzeichneken Verkrage zwischen den Balkan-
staaten wußte, ja, daß zu dieser Zeit Rußland selbst die
zwischen Griechenland einerseiks und Bulgarien und
Serbien andererseits gekroffenen Vereinbarungen nicht
kannte, und daß auf die von England und Frankreich
von neuem unkernommenen Schrikke, hinker das Geheim-
nis und die Tragweike dieser Verkräge zu kommen, Sa-
sonow noch im Okkober seine vollkommene Unkennknis
der aggresstwen Absichken der gegen die Türkei verbün-
delen Balkanstaaken erklären konnke.“
Daran knüpfk die Anklageschrift die nunmehr wie
1) Siebert a. a. O. S. 152. Damik wird die posthume Darstellung
Geschows durch seine eigenen Worte widerlegé.
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