verlangt, und weil sie später gefordert haben, daß Ver-
kreker der Enkenke die Verhandlungen gegen die soge-
nannten deutschen „Kriegsverbrecher“ vor dem Reichs-
gericht in Leipzig überwachen.
Wer kann angesichks der Mirwisserschafk der serbischen
Regierung und der ungeheuren Gefahren, mik denen die
großserbische Agikakion den Bestand der österreichischen
Monarchie bedrohte, die Forderungen des österreichischen
Ultimakums für zu scharf halken, wer kann es diesem
Staake verdenken, daß er die Gelegenheik ergriff, um
diesen Nachbar, der Osterreichs staatliche Organisation
zerkrümmern wollte und der, obwohl er dies gekonnt
hätte, nicht verhinderke, daß Osterreichs Thronerbe er-
mordekt wurde, so unschädlich wie möglich zu machen, und
wer kann es Deutschland zum Vorwurf machen, daß es
seinem Verbündeken bei einem so gerechkfertigken Vor-
gehen nicht in den Arm siel?
Herr Morharde, der frühere Generalsekretär der-Ligue
des droits de PThommeg, also ein Franzose, äußerke sich in
seinem vorkrefflichen Buche „Les Preuvese mi# folgenden
Worken über die Berechtigung des österreichischen Ulti-
makums: „Auf die Gefahr hin, daß mir von der Mehrzahl
der wükenden Narren widersprochen wird, die von den
Prolegomena des Krieges gesprochen haben, sagen wir, daß
die österreichische Note, die Osterreich aus einem Gefühl
kindlicher Furcht heraus niemals als Ulktimakum hat bezeich-
nen wollen, im Verhälknis zur empfangenen Beleidigung
unendlich maßvoll war, und daß sie jedenfalls unendlich
viel annehmbarer war als das brutale Ultimakum, das
England bei Gelegenheit der Affäre von Faschoda an uns
richkeke, oder als das Ulkimakum, das die Verbündeken
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