Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

92 Erstes Buch. Allgemeiner Teil. 
im formfehlerhaften Geschäft steckenden Vollmacht § 167 A. 2, N. der 
Vollmacht wegen N. ihrer vereinbarten Unwiderruflichkeit,. K 40%, 
N. gegenüber allen als Folge der N. gegenüber einem minderjährigen 
Teilnehmer. 2. . 51 55, wegen Bewucherung (8§ 1382) eines von mehreren 
Kontrahenten, E. R. 7224, nicht aber immer gänzliche N. wegen N. 
gegenüber einem Mitbeteiligten, 2. R. 59174, JW. Oh##4, 10473, gänz- 
liche N. wegen Irrtum über die Dauer, E. R. 5191, N. wegen Nicht- 
aufnahme von Abreden in den formgerechten Vertrag 7. R. 560, 60 332, 
JW. 06 1083. — Anwendung auf den Fall der Unsittlichkeit . JW. 01 78. 
Einfluß der N. des beigefügten Ehrenworts Z. R. 74 32. — Modifika- 
tionen für Wahlschulden (§ 265), Verfügungen von Todes wegen 
(88 2085, 2298). — Anwendbarkeit auf den Rücktritt 4. R. 67 101. Aus- 
geschlossen durch GmbHG. 8§ 75 (Z. R. 73 431). WO. a. 3. — Unanwend- 
bar im Falle des § 476, E. R. 62 125, ausgeschlossen durch GmbHG. 
§ 75, E. JW. 08 210, R. — Nicht zu beziehen auf andere selb- 
ständige, im gleichen Schriftstück beurkundete Geschäfte, E. JW. 11 85. 
2. Konversion §. 140. 
Entspricht ein nichtiges: Rechtsgeschäft den Erfordernissen? 
eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn an- 
zunehmen ist, daß dessen Geltung bei Kenntniß der Nichtigkeit 
gewollt sein würde.“ 
1 111, IIa 111, 110 136, 111 136. M. I, 218. Prot. I. 126. 
1. 8 139 A. 1. 2. Unanwendbar beim gemeinschaftlichen 
Testament von Nichtehegatten “. FG. 9 16. 
3.z z. B.: Aufrechterhaltung eines Schenkungsversprechens als Ver- 
mächtnis, beines Erbvertrags als Testament, Z. KG. 28, eines schenkungs 
weisen Schuldanerkenntnisses als Testament, &. JW. 10½% eines formell 
ungültigen Wechsels als kaufmännischer Verpflichtungsschein (HGB. § 363), 
einer mündlichen Bürgschaft (§ 766) als Schuldübernahme (§5 414), einer 
Pfandrechtsbestellung als Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts, 
E. R. 6527, 68386, einer Vermögensübertragung als Verpflichtung zur 
UÜbertragung einzelner Gegenstände, 3. R. 765, einer Nießbrauchsüber- 
tragung als Ausübungsüberlassung (8 1059), 4. JW. 10 #%, nicht eines 
allzulangen und darum unsittlichen (8 138 A. 1) Bierabnahmevertrages 
au kürzere Zeit, E. JW. 11 531. Der Geschäftswille braucht (anders wie 
bei §§ 2084, 2101) nicht einmal mutmaßlich oder ev. auf das substituierte 
Geschäft gerichtet gewesen zu sein. Es genügt" daß ein gewollter wirt- 
schaftlicher Erfolg so erreicht wird, E. R. 4820 
. Bestätigung S. 141. 
Wird ein nichtiges: Rechtsgeschäft von demjenigen, welcher 
es vorgenommen hat#, bestätigt, so ist die Bestätigung als er- 
neute Vornahme zu beurtheilen. 
Wird ein nichtiger Vertrag" von den Parteien bestätigt, 
so sind diese im Zweifel verpflichtet, einander zu gewähren, was
	        
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