Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

Lehrplan 
für 
den Unterricht in einfachen Volksschulen.) 
SI. 
Gegenstände des Unterrichts 2 u 20). 
1. Der Unterricht in einfachen Volksschulen umfaßt folgende 
Lehrfächer: 
Religions= und Sittenlehre, 
Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben, 
Rechnen, 
Formenlehre, 
Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre, 
Gesang, 
Zeichnen, 
Turnen?) 
und, wo die erforderlichen Einrichtungen getroffen werden 
können), 
Weibliche Handarbeiten für die Mädchen. 
2. Über Aufgabe, Verteilung und methodische Behandlung 
dieser Unterrichtsgegenstände wird durch die nachstehenden 
allgemeinen Lehrnormenz) Bestimmung getroffen 57 u. 55. 
Zu 8§ 1. 
1) Vom Königl. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unter- 
richts im Gesetz= und Verordnungsblatte publiziert mittelst Bekannt- 
machung, den Lehrplan für den Unterricht in einfachen Volksschulen 
betreffend, vom 5. November 1878: „Das Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts hat in Gemäßheit § 37 Abs. 1 Plt. 11 des Ge- 
setzes, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873, entsprechend
	        
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