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lernt haben, mit Mir und dem Volke den schweren
Verlust fühlen, der Uns durch den Heimgang des
edlen Fürsten bereitet worden ist, und daß Sie
Sein Andenken heilig halten werden.
Nicht besser aber können Wir Sein Andenken
ehren, als wenn Wir in Seinem Geiste fortar-
beiten und weiter bauen auf dem Grunde, den
Er gelegt hat. Und so ist es denn, wie Ich bereits
dem Volke und dem Lande gegenüber ausge-
sprochen habe, auch Mein fester Wille, die Re-
gierung im Sinne und Geiste des Verewigten fort-
zuführen.
Die echte Gottesfurcht und Duldsamkeit des
heimgegangenen Fürsten, Sein edles und selbst-
loses Sich Selbst niemals genugtuendes Pflicht-
gefühl sollen für Mich vorbildlich sein und bleiben
allezeit.
Ich habe Sie berufen, um nach den Vorschrif-
ten des § 115 Absatz 2 der Verfassungsurkunde
über die nach § 22 Absatz 2dieser Urkunde im Falle
eines Regierungswechsels erforderliche ander-
weite Feststellung der Zivilliste und über ver-
schiedene damit im Zusammenhange stehende Fra-
gen mit Meiner Regierung eine Vereinbarung
zu treffen. Die zu diesem Ende Ihnen zu unter-
breitenden Vorlagen befinden sich bereits in
Ihren Händen und sehe Ich Ihrer darauf zu
fassenden verfassungsmäßigen Entschließung ent-
gegen.
Mein in Gottruhender Vater hat Seine letzte
an Sie gerichtete Ansprache mit dem Wunsche ge-
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