sss —
HO Ê
WWW Stt——“*sx
Regiment“ bekannt ist, hat es doch seit seiner Errichtung
im Jahre 1768 immer nur Wettiner Fürsten zu Chefs
gehabt. Wer Gelegenheit fand, unseren König bei offiziellen
Anlässen im nachbarlichen Österreich zu sehen, der hat ihn
wohl stets den lichtblauen Waffenrock des Regiments mit
dunkelrotem Kragen tragen sehen. Das durchaus vor-
nehme Regiment gehört in Österreich, wo es Garde-Regi-
menter im Sinne wie bei uns nicht gibt, zu den bestgenannten
in der ganzen Monarchie, ähnlich, wie die Windisch-Grätz-
und Savoyen-Dragoner oder die Alexander-Ulanen.
Auch zum österreichischen Regimentsinhaber wurde der
sächsische Prinz am 20. September 1892 ernannt, und zwar
zum Chef des K. K. Infanterie-Regiments Nr. 45. Hiermit
wurde ihm die nicht dem Rang, wohl aber dem Wesen nach
höchste Auszeichnung zu teil, die von seiten eines Landes-
herrn einem Fürsten gegenüber üblich ist.
Nahezu gleichzeitig mit dem Avancements im öster-
reichischen Heere, welche die schon traditionellen Verbin-
dungen zwischen den Häusern Wettin und Habsburg, wir
möchten sagen, für die neue Generation und alle kommenden
Zeiten hinaus sicherten, gehen Ernennungen her, die von
nicht geringerer Bedeutung, auch im politischen Sinne, sind.
Mit der Neuordnung der Wehrverhältnisse im Reiche fügte
sich das sächsische Truppenkontingent, wie auch diejenigen
Bayerns, Württembergs und der übrigen deutschen Bundes-
staaten, mehr und mehr der großen Einheit ein, und dieser
engere Zusammenschluß dokumentierte sich denn auch darin,
daß unser König im preußischen Heere die seinen sächsischen
Ernennungen entsprechende Rangstellung erhielt, wie sie vor-
dem, abgesehen von Ernennungen zu Generalen, nie ein
sächsischer Prinz innegehabt hatte.
54