Full text: Verordnungen des kommandierenden Generals für den Bereich des 7. Armeekorps. (1915)

d) die Karte der deutschen Eisenbahnen 
und ihre Anschlüsse im Auslande 
1: 800000, herausgegeben vom Gea- 
Verlag. 
2. Karten im Maßstabe von 1: 1 bis 1199999 
einschließlich, Reliefkarten ohne Rücksicht 
auf Maßstab und Geländebeschreibungen 
von 
a) dem Gelände des deutschen Schutz- 
streifens, 
b) dem im Osten und Westen besetzten 
feindlichen Gebiet, 
)dem engeren Kriegsgebiet und der 
Umgebung von befestigten Plätzen der 
österreichisch-ungarischen Monarchie. 
Uber dieses Gebiet gibt, wenn nötig, 
der stellvertretende Generalstab Ab- 
teilung IIIb Auskunft. 
1I. Ausnahmen. 
1. Der Vertrieb der in Nr. I, 1 und 2 ver- 
botenen Gegenstände ist an Truppenteile 
(nicht an einzelne Heeresangehörige), 
Neichs- und Staatsbehörden, Stadtver- 
waltungen, sowie an Verwaltungen von 
Hochschulen und höheren Lehranstalten 
gestattet. Allen übrigen Kommunalbe- 
hörden, mittleren und niederen Schulen, 
sowie einzelnen durchaus zuverlässigen 
Neichsdeutschen kann der Bezug von dem 
zuständigen stellvertretenden Generalkom= 
mando gegen Erlaubnisschein (s. Muster) 
in geringer Zahl gestattet werden. 
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