Full text: Verordnungen des kommandierenden Generals für den Bereich des 7. Armeekorps. (1915)

VII. Armeekorps. 
Stellvertretendes ·«« 2.5 
enerokorund. Münster, den 12. 5. 1916. 
Abt. Ib Nr. 13601. 
Abdruck 
zur gefälligen Kenntnisnahme und mit dem 
Ersuchen, sämtlichen beteiligten Stellen, Buch- 
handlungen, Verlagsanstalten usw. vorstehende 
Bestimmungen bekannt zu geben. Letztere 
sind darauf aufmerksam zu machen, daß sie 
über alle auffälligen Bestellungen aus dem 
In= und Auslande unverzüglich dem stellv. 
Generalkommando Mitteilung zu machen 
haben. 
Gesuche um Zulassung einer Ausnahme 
wie unter A ll und B ll vorgesehen, sind 
an das stellv. Generalkommando zu richten. 
Die Kartenskizzen des Schutzstreifens und 
Verzeichnisse über die darin enthaltenen Meß- 
tischblätter und Karten werden den einzelnen 
Dienststellen noch nachgeliefert werden. 
Die Verfügungen vom 21. A. 1915 Ib 10097,“ 
17. 7. 15 Ib 19062,’ 18. 9. 15 TIb 28619 und 
vom 21. 1. 16 Ib' 1694 werden durch vor- 
stehende Bestimmungen ausfgehoben. 
Der kommandierende General: 
Frhr. von Gayl. 
Seiten 33—35, 66—67, 76, 113—115 der Zu- 
sammenstellung. 
183.
	        
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