VII. Armeekorps.
Stellvertretendes .·- 28 Der 10
Oeneralhommando. Münster, den 28.Dez. 1914.
#bt. I b Nr. 50662.
Bekanntmachung.
Es ist zu meiner Kenntnis gekommen, daß eiserne
Fingerringe mit der Inschrift „Gold gab ich für
Eisen“ in den Handel gebracht und zu hohen Preisen
zum Kauf angeboten werden.
Derartige Ringe sind geschichtlich geheiligte Wahr-
zeichen der Vaterlandsliebe und Opferfreudigkeit
unserer Vorfahren, die goldene Ringe dem Vaterlande
zur Verfügung siellten und dafür eiserne erhielten.
Auch in der jetzigen Zeit folgen viele diesem Beispiel.
indem sie ihre goldenen Ringe bei den Behörden
gegen eiserne austauschen.
Unvereinbar mit der Bedeutung solcher eisernen
Ringe ist der käufliche Erwerb; es besteht ferner die
Gefahr, daß die Bevölkerung getäuscht und die Vor-
stellung erweckt wird, der Kaufpreis werde zu vater-
ländischen Zwecken verwendet.
Ich verbiete daher für meinen Korpsbereich die
Herstellung und das Feilhalten von Fingerringen
aus Eisen oder ähnlichem Metall mit der Inschrift
„Gold gab ich für Eisen“, sowie den Verkauf an
Private.
Zuwiderhandlungen werden gemäß § 9 des Ge-
setzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851
mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, falls die
Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen.
Der kommandierende General:
Freiherr von Gayl.
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