Full text: Kriegs-Verordnungen für den Bezirk des IV. Armeekorps. 1915. (1)

28. 
Bekanntmachung 
betreffend Vorratserhebung u. Bestandsmeldung über Wolfram, Chrom, Molybdän, Vanadium u. Mangan. 
Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Ubertretung 
(worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt), sowie jedes Anreizen zur Ubertretung der erlassenen Vorshruft 
soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach § 9 Ziffer b des Gesetzes über den 
Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (oder Artikel 4 Ziffer 2 des „Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 
5. November 1912“") mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft wird. 
§ 1. Von der Verfügung betroffene Gegenstände. 
a) Meldepflichtig sind vom festgesetzten Meldetag ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte der nachstehend aufgeführten 
Klassen in festem und flüssigem Zustand (einerlei, ob Vorräte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit 
Ausnahme der in § 5 aufgeführten Bestände. 
Klasse 23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
29. 
2 
O 
37. 
38. 
39. 
. Mangan in Eisen= und Stahllegierungen mit mindestens 20 %/% Mangangehalt, unverarbeitet, vorgearbeitet und it 
41. 
Wolfram-Metall, ausgeschlossen Drähte mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm. 
Wolfram-Eisen (Ferrowolfram). 
Wolfram-Stahl von 2 bis unter 10 % Wolframgehalt, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie 
Abfälle und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich in Gebrauch befinden 
oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge 
(nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw. 
Wolfram-Stahl von 10 % und mehr Wolframgehalt, insbesondere Werkzeugstähle, unverarbeitet, vorgearbeitet und 
in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche 
sich in Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehak'en werden, 
insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw. 
Wolfram in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit nicht unter Klasse 23—26 fallend. 
Chrom als Metall und Ferrochrom. 
Chrom-Stahl mit mindestens 0,5 % Chromgehalt, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle 
und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich in Gebrauch befinden, oder 
schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge 
(nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw. 
Chrom in Chromsalzen. 
31. 
.Molybdän als Metall. 
„ 33. 
Chrom in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit nicht unter Klasse 28—30 fallend. 
Molybdän in Legierungen, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial 
ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich in Gebrauch befinden oder schon in Gebrauck 
waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle), 
Kugellager, Magnete usw. 
. Molybdän in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit nicht unter Klasse 32 und 33 fallend. 
35. 
„ 36. 
Vanadium als Metall. 
Vanadium in Legierungen, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial, 
ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich in Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauk 
waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeuge 
stähle), Kugellager, Magnete usw. 
Vanadium in Erzen, in Schlacken, in Reben= und Zwischenprodukten, soweit nicht unter Klasse 35 und 36 fallend. 
Mangan als Metall und Manganeisen (Ferromangan) mit 70 % und mehr Mangangehalt. 
Mangan als Manganeisen (Ferromangan) unter 70 % Mangangehalt. 
Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial; ausgenommen bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich it 
Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden 
insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle), und Maschinenteile. 
Mangan in Erzen.
	        
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