Ubersichts.
— A B C
Erlaubt wird
die Bwerarhein Ohne weiteres ist erlaubt:
Ohne weiteres sind erlaubt: esch ahn er Verkauf beschlagnahmter
zuse/ Stoffgattung Verarbeitung und Verbrauch belcianderen ien Vorräte
beschlagnahmter ar Stoffen (ogl. jedoch wegen Lieferung (Versand)
z z mwandlung t
Bestände und Zugänge nrandlun verkaufter Mengen Spalte D)
den unter A an
Genannten
— —
Salpeterstickstoff Inhalt) in
Natron-(Chile-), Kali-,
Kalk-(Norge-), Ammoniak-=
salpeter
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern ausweisen, daß sie mit den
verbrauchten Mengen unter bestmög-
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge
der deutschen Armee oder Marine auf
Sprengstoffe und Pulver ausführen;
nur auf Grund
von Umwand-
lungserlaubnis=
scheinen
gemäß 8 5bl
Militär-, Marinebehörden, Friedr.
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien-
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße
63/65;
Salpeterstickstoff (Inhalt) in
Salpetersäure jeder Grädig-
keit, auch gemischt und ver-
unreinigt
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern ausweisen, daß sie mit den
verbrauchten Mengen unter bestmög-
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge
der deutschen Armee oder Marine auf
Sprengstoffe und Pulver ausführen;
nur auf Grund
von Umwand-
lungserlaubnis=
scheinen
gemäßes 5b I
Militär-, Marinebehörden, Friedr.
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien-
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße
63/65, unter A genannte Verbraucher für
die unter A genannten Bedürfnisse,
Kundschaft der Verbraucher im Sinne
des § 5tC, 2. Satz;
Toluol (Inhalt) in rohem,
gereinigtem, reinem Toluol
oder in Erzeugnissen, die durch
Verarbeitung von Toluol
entstanden sind, insbesondere
in Nitrotoluolen aller Art
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern ausweisen, daß sie mit den
verbrauchten Mengen unter bestmög-
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge
der deutschen Armee oder Marine auf
Sprengstoffe oder Pulver ausführen;
nur auf Grund
von Umwand-
lungserlaubnis-=
scheinen.
gemäß § 5b1
Militär-, Marinebehörden, Friedr.
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien-
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße
63/65;
(65;
Japankampfer (Inhalt) in
Japankampfer jeder Aufbe-
reitung (gleichgültig, wo die
Aufbereitung f#ttfand),
auch in Kampferpulver und
Kampferblume
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern ausweisen, daß sie mit den
verbrauchten Mengen unter bestmög-
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge
Nr deutschen Armee oder Marine auf
Sprengstoffe, Pulver und Medikamente
ausführen;
nur auf Grund
von Umwand-
lungserlaubnis-=
scheinen
gemäß 8 5b l
Militär-, Marinebehörden, Friedr.
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien-
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße
63/65, unter Agenannte Verbraucher für
die unter genannten Bedürfnisse,
Kundschaft der Verbraucher im Sinne
des § 5e, 2. Satz;“
Eölyzerin (Inhalt) in reinem,
unreinem und gemischtem
Glyzerin mit 50 v. H.
und mehr Reingehalt
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern ausweisen, daß sie mit den
verbrauchten Mengen unter bestmög-
licher Ausbeute unmittelbar Aufträgs
der deutschen Armee oder Marine aus-
führen, für die ihnen von der bestellen-
den Behörde die Unersetzlichkeit be-
scheinigt ist;
nur auf Grund
von Umwand-
lungserlaubnis-
scheinen
gemäß § 5b l
Militär-, Marinebehörden, Friedr.
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien-
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße
63/65, unter Agenannte Verbraucher für
die unter A genannten Bedürfnisse,
Kundschaft der Verbraucher im Sinne
des § 5C, 2. Satz;
Schwefel (Inhalt) in Schwefel
und Schwefelkies aller Art, in
Zinkblende,. in schwefl. Säure
sowie in rauchender und wässe-
riger Schwefelsäure jeder
Grädigkeit (auch in gemischter
und verunreinigter Säure)
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern ausweisen, daß sie mit den
verbrauchten Mengen unter bestmög-
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge
der deutschen Armee oder Marine auf
Sprengstoffe und Pulver ausführen;
nur auf Grund
von Umwand-
lungserlaubnis-=
scheinen
gemäß § 5blI
Militär-, Marinebehörden, Friedr.
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien-
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße
63/65, unter A genannte Verbraucher
für die unter A genannten Bedürfnisse,
Kundschaft der Verbraucher im Sinne
des § 5e, 2. Satz;
Chlor (Inhalt) in flüssigem
und gasförmigem Zustand
sowie in Thlorkalk
— — —
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern ausweisen, daß sie mit den
verbrauchten Mengen unter bestmög-
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge
der deutschen Armee oder Marine auf
Kampf-, Medizinal= und Desinfektions-
mittel ausführen;
nur auf Grund
von Umwand-
lungserlaubnis-
scheinen
gemäß § 5blH
Militär-, Marinebehörden, Friedr.
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien-
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63/65, unter A genannte Verbraucher
für die unter A genannten Bedürfnisse,
Kundschaft der Verbraucher im Sinne
des § ö5c, 2. Satz;
Zwischenerzeugnisse auf dem
erstellungswege von a, b,
1 0, f, 2. bis i, soweit
nicht oben genannt sind
C.
sie
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern ausweisen, daß sie mit den
verbrauchten Mengen unter bestmög—
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge
der deutschen Armee oder Marine auf
Sprengstoffe und Pulver ausführen;
nur auf Grund
von Umwand-
lungserlaubnis-
scheinen
gemäß § 5bl
Militär-, Marinebehörden, Friedr.
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien-
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße
63/65, unter A genannte Verbraucher
für die unter A genannten Bedürfnisse;