Full text: Kriegs-Verordnungen für den Bezirk des IV. Armeekorps. 1915. (1)

Ubersichts. 
  
  
  
— A B C 
Erlaubt wird 
die Bwerarhein Ohne weiteres ist erlaubt: 
Ohne weiteres sind erlaubt: esch ahn er Verkauf beschlagnahmter 
zuse/ Stoffgattung Verarbeitung und Verbrauch belcianderen ien Vorräte 
beschlagnahmter ar Stoffen (ogl. jedoch wegen Lieferung (Versand) 
z z mwandlung t 
Bestände und Zugänge nrandlun verkaufter Mengen Spalte D) 
den unter A an 
Genannten 
— — 
Salpeterstickstoff Inhalt) in 
Natron-(Chile-), Kali-, 
Kalk-(Norge-), Ammoniak-= 
salpeter 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern ausweisen, daß sie mit den 
verbrauchten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge 
der deutschen Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe und Pulver ausführen; 
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaubnis= 
scheinen 
gemäß 8 5bl 
Militär-, Marinebehörden, Friedr. 
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 
63/65; 
  
Salpeterstickstoff (Inhalt) in 
Salpetersäure jeder Grädig- 
keit, auch gemischt und ver- 
unreinigt 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern ausweisen, daß sie mit den 
verbrauchten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge 
der deutschen Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe und Pulver ausführen; 
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaubnis= 
scheinen 
gemäßes 5b I 
Militär-, Marinebehörden, Friedr. 
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 
63/65, unter A genannte Verbraucher für 
die unter A genannten Bedürfnisse, 
Kundschaft der Verbraucher im Sinne 
des § 5tC, 2. Satz; 
  
  
Toluol (Inhalt) in rohem, 
gereinigtem, reinem Toluol 
oder in Erzeugnissen, die durch 
Verarbeitung von Toluol 
entstanden sind, insbesondere 
in Nitrotoluolen aller Art 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern ausweisen, daß sie mit den 
verbrauchten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge 
der deutschen Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe oder Pulver ausführen; 
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaubnis-= 
scheinen. 
gemäß § 5b1 
Militär-, Marinebehörden, Friedr. 
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 
63/65; 
(65; 
  
  
Japankampfer (Inhalt) in 
Japankampfer jeder Aufbe- 
reitung (gleichgültig, wo die 
Aufbereitung f#ttfand), 
auch in Kampferpulver und 
Kampferblume 
  
  
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern ausweisen, daß sie mit den 
verbrauchten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge 
Nr deutschen Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe, Pulver und Medikamente 
ausführen; 
  
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaubnis-= 
scheinen 
gemäß 8 5b l 
  
Militär-, Marinebehörden, Friedr. 
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 
63/65, unter Agenannte Verbraucher für 
die unter genannten Bedürfnisse, 
Kundschaft der Verbraucher im Sinne 
des § 5e, 2. Satz;“ 
  
Eölyzerin (Inhalt) in reinem, 
unreinem und gemischtem 
Glyzerin mit 50 v. H. 
und mehr Reingehalt 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern ausweisen, daß sie mit den 
verbrauchten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittelbar Aufträgs 
der deutschen Armee oder Marine aus- 
führen, für die ihnen von der bestellen- 
den Behörde die Unersetzlichkeit be- 
scheinigt ist; 
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaubnis- 
scheinen 
gemäß § 5b l 
Militär-, Marinebehörden, Friedr. 
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 
63/65, unter Agenannte Verbraucher für 
die unter A genannten Bedürfnisse, 
Kundschaft der Verbraucher im Sinne 
des § 5C, 2. Satz; 
  
Schwefel (Inhalt) in Schwefel 
und Schwefelkies aller Art, in 
Zinkblende,. in schwefl. Säure 
sowie in rauchender und wässe- 
riger Schwefelsäure jeder 
Grädigkeit (auch in gemischter 
und verunreinigter Säure) 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern ausweisen, daß sie mit den 
verbrauchten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge 
der deutschen Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe und Pulver ausführen; 
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaubnis-= 
scheinen 
gemäß § 5blI 
Militär-, Marinebehörden, Friedr. 
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 
63/65, unter A genannte Verbraucher 
für die unter A genannten Bedürfnisse, 
Kundschaft der Verbraucher im Sinne 
des § 5e, 2. Satz; 
  
  
Chlor (Inhalt) in flüssigem 
und gasförmigem Zustand 
sowie in Thlorkalk 
  
— — — 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern ausweisen, daß sie mit den 
verbrauchten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge 
der deutschen Armee oder Marine auf 
Kampf-, Medizinal= und Desinfektions- 
mittel ausführen; 
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaubnis- 
scheinen 
gemäß § 5blH 
Militär-, Marinebehörden, Friedr. 
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 
63/65, unter A genannte Verbraucher 
für die unter A genannten Bedürfnisse, 
Kundschaft der Verbraucher im Sinne 
des § ö5c, 2. Satz; 
  
Zwischenerzeugnisse auf dem 
erstellungswege von a, b, 
1 0, f, 2. bis i, soweit 
nicht oben genannt sind 
C. 
sie 
  
  
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern ausweisen, daß sie mit den 
verbrauchten Mengen unter bestmög— 
licher Ausbeute unmittelbar Aufträge 
der deutschen Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe und Pulver ausführen; 
  
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaubnis- 
scheinen 
gemäß § 5bl 
  
Militär-, Marinebehörden, Friedr. 
Krupp (Essen), Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 
63/65, unter A genannte Verbraucher 
für die unter A genannten Bedürfnisse;
	        
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