Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.

· in 
bis Nr. 20 abwärts 4 Pf. für die Doppelnummer weniger als der Spinnlohn für 
Nr. 50 
— 211 — 
Preis für 1 ks 
von Nr. 20 abwärts weiterhin für jede Doppelnummer 2 Pf. weniger, 
von Nr. 50 aufwärts bis 
r. 80 für jede Doppelnummer 10 Pf. mehr, 
von Nr. 80 aufwärts bis Nr. 90 für jede Doppelnummer 12 Pf. mehr, 
von Nr. 90 aufwärts für jede Doppelnummer 16 Pf. mehr. 
Garne von Nr. 140 englisch und aufwärts unterliegen keinen Höchstpreisen. 
V. Garne aus Abfällen, Kunstbaumwolle oder Mischungen der- 
selben, auf Kops: 
a) Nach dem Dreizylindersystem gesponnen, 
Nr. 6 engli 
Abweichende 
Nr. 6 englisch 
minein nach solgender Abstufung: 
35 6 7/8 9/10 11/12 
  
—1 — + 1 + 2 + 3 
Für höhere Nummern darf ein angemessener Zuschlag berechnet werden. 
b) Nach dem Zweizylindersystem gesponnen, 
  
  
Abweichende Nummern nach folgender Abstufung: 
3/4 5 6 7 8 9 10/12 
— 4 —2 — + 6 41412 PK# 18 + 24 
Jc) Nach dem System der Vigognespinnerei hergestellt, 
Nr. 6 engliscch. ... 
Abweichende Nummern nach folgender Abstufung: 
3/4 5 6 7 8 9 10 11 12 
—6 —4 — — 12 420 132 F45 LL55 465 
( Abfallgarne Nr. 1 und 2 englisch (sogenannte Schlauchkops): 
Nr. 2 englisch, beste Sorte 
Geringere Sorten und stärkere N 
VI. Zwirne, ferner Strick= und Stopfgarne: 
Als Höchstpreis für zwei= oder mehrfach gezwirnte Garne in Bündeln oder auf 
Kreuzspulen ohne Rücksicht auf die Drehung gilt der Garnpreis, vermehrt um fol- 
gende Zuschläge per Kilogramm: 
ummern entsprechend billiger. 
bis Nr. 12 englisch 48 3 
Nr. 14/20 „ 64 „ 
„ 24/26 „ 72 . 
77 28% 82 7“ 80 tr 
„ 36 „ 96 „ 
„ 40/42 104 „ 
„ 50/54 „ 128 „ 
* 60 40 150 77 
7 80 * 200 7r. 
„ 100 n 250 „ 
77 120 77 310 77 
„ 139 „ . 400 
Zwirne von Nr. 140 en 
Dazwischen liegende Nummern nach 
Kordonetts, bestimmt sich der Höchstpreis durch Zuschlag auf 
33 Pf. 
52 Pf. per Kilogramm für die Nummern bis Nr. 80 einf 
per 
ilogramm für die Nummern bis Nr. 36 ein 
-chließlich, 
  
75 Pf. per Kilogramm für die Nummern über Nr. 80. 
Für Aufmachung auf Kops ist der handelsübliche Abschlag zu berechnen. Für Auf- 
chließlich, 
machung in Zweileas darf der handelsübliche Zuschlag berechnet werden. 
Bei Strick-, Stick-, Stopf= und Häkelgarnen in ##n delsfer tis en l usl 
estimmungen über die Höchst- 
machun 
gen 
für den Kleinverkauf sind die 
preise von Zwirnen nicht anwendbar. 
VII. BVeredelte Garne und Zwirnemit Ausnahme von Nähfaden 
und Nähzwirnen: 
a) Für gefärbte, Makoimitatgarne, melierte, merzerisierte, lüstrierte, gasierte und 
sonstwie veredelte Garne und Zwirne tritt zum Garn= bzw. Zwirnpreise ein 
angemessener Veredelungszuschlag hinzu. 
b) Gebleichte Garne und Zwirne. 
Huschlag auf die Garn= bzw. Zwirnpreise per Kilogramm 20 Pf. 
erner darf der Gewichtsverlust mit 7 v. H. in Rechnung gestellt werden. 
glisch und aufwärts unterliegen keinen Höchstpreisen. 
erhältnis. Für gezwirnte Zwirne, sogenannte 
fdie Zwirnpreise von 
Pfg. 
280 
290 
290 
210
	        
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