Full text: Verordnungen des kommandierenden Generals für den Bereich des X. Arrmeekorps. 1916 (1)

b) 
c) 
Stenpel halb auf der Photographie, halb auf dem 
Vapier des Ausmeijes angebracht und in allen Teilen 
deutlich erfennbar ift. 
Die ausftellende Polizeibehörde hat auf dem Ausweis 
zu beicheinigen, daß der Inhaber deutfcher Untertan 
und nach jeder Nichtung hin, namentlich der Spionage, 
durchaus unverbächtig tft, jomie daß die Photographie 
pen Snhaber darftellt und die Interfchrift von ihm 
eigenhändig geleiftet ift. 
Das Mitführen der nach den allgemeinen Vorjchriften 
für Kraftfahrzeuge erforderlichen Ausmweispapiere des 
Graftfahrzeugführer® ift nad mie vor durchaus 
erforderlih. Kraftfahrzeuge, deren Yührer oder Sn- 
fallen nicht die geforderten Ausmweife mit fich führen, 
werden nicht durchgelafjen. Liegen irgendwelche Ver- 
dachtsgründe vor, jo werden die Führer und Infaffen 
in Haft genommen und wird das Wahrzeug be- 
Ichlagnahnt. 
d) Ausländern ift jeder Verkehr mit, Kraftfahrzeugen 
im Grenzgebiet nur mit Genehmigung de ftell- 
pertretenden Generallommandos des X. Armeeforps 
geftattet. Im Hebertretungsfalle werden Führer und In- 
Saffen feitgenommen und das Fahrzeug befhlagnahmt. 
e) Auf „Halt"-Nufe oder „Halt“ Zeihen hat jedes 
f) 
Kraftfahrzeug jofort zu balten. Bei Annäherung 
an eine Sperre tft langlam zu fahren und rechtzeitig 
zu halten. Auf Fahrzeuge, Die die Sperre durd- 
brechen, wird geichoflen. _ 
Für den Verkehr militärifcher Kraftfahrzeuge gelten 
folgende Sonderbeitimmungen: 
Der Ausweis der militärifchen Infaflen umd 
Führer von Milttärkraftfahrzengen ift nicht bon einer 
Wolizeibehörde, Sondern von einer Militärbehörde vom 
Bataillonsfommandenr und den im Rang gleichitehen- 
den Behörden aufwärts auszuitellen und abzuftempeln. 
Einer Photographie bedarf es nicht, wenn die Sn- 
jaffen Uniform tragen. 
Für die milttärifchen Führer bon Kraftfahrzeugen 
find die fonft vorgeichriebenen Ausweispapiere nicht 
erforderlid. 
Der kommandierende General. 
ge3. dv. Linde-Suden, General der Infanterie. 
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