Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band I. Deutsches Reichsstaatsrecht. (1)

  
  
Erster Abschnitt. 
Die Entstehungsgeschichte des Deutschen Reiches’). 
$ 1. I. Die Geschichte der Bestrebungen und Versuche zur Herstellung 
einer Verfassung, welche den politischen Bedürfnissen und Wünschen des 
deutschen Volkes genüge, lässt sich bis in eine entlegene Zeit zurückführen. 
Nicht nur die ganze Periode des ehemaligen deutschen Bundes ist von diesen 
Tendenzen erfüllt und politisch bewegt worden, sondern weit darüber hinaus 
kann man das Vorhandensein und das gelegentliche Hervortreten derselben 
verfolgen. Allein so interessant diese Entwicklung vom Standpunkt der Ge- 
schichte oder der Politik auch sein mag, eine rechtsgeschichtliche 
Bedeutung kommt ihr nur insoweit zu, als ssezu Rechtsbildungen 
geführt hat, und insbesondere für die Entstehung des Deutschen Reiches ist 
sie staatsrechtlich nur von Belang, insoweit sie diejenigen Vorgänge betrifft, 
welche mit der Gründung des Reiches und der Feststellung seiner Verfassung 
in nachweisbarem Zusammenhange stehen. Von diesem Standpunkte aus 
lässt sich die Entstehungsgeschichte des Deutschen Reiches nicht weiter zu- 
rückverfolgen als bis zur Katastrophe vom Jahre 1866, welche zur Auflösung 
des Deutschen Bundes führte. Alle Versuche der Reform der Bundesver- 
fassung blieben resultatlos, auch der letzte, von Preussen im Frühjahr 1866 
unternommense; indes traten bei diesem letzten Reformversuch die Ansichten 
der Preussischen Regierung über die Neugestaltung der deutschen Verfassung 
zum ersten Male in bestimmter Formulierung zutage, und zwar in einer Vor- 
lage des Preussischen Bundestags-Gesandten vom 11. Mai 1866 an die zur 
Beratung der Verfassungsreform vom Bundestage eingesetzte Kommission. 
Die Preussische Regierung verlangte in diesen ‚Vorschlägen‘ die Einfügung 
einer periodisch einzuberufenden Nationalvertretung in den Bundesorganismus 
1) Von Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm 1. 7 Bde. 
1899 ff. v. Völderndorff, Deutsche Verfassungen u. Verfassungsentwürfe. Hirths 
Annalen 1890. S. 241ff. Binding, Die Gründung des Nordd. Bundes. Leipz. 1889. 
Hänel, Staatsrecht I$1ff.G. Meyer, Die Reichsgründung und das Grossherzogt. 
Baden. Heidelb. 1896. Fürst Bismarck, Gedanken und Erinnerungen. 2 Bde. 
Stuttg. 1898. O.Lorenz, Kaiser Wilhelm und die Begründung des Reichs. 1866—71. 
Jena 1902. Anschütz in der Enzyklopädie der Rechtswiss. Bd. II S. 480—510. 
H.Pohl, Die Entstehung des belgischen Staats und des Nordd. Bundes (Abhandlungen 
usw. herausgegeben von Zorn und Stier-Somlo Bd. I Heft 1). Tübingen 1905. Wilh. 
Busch, Die Kämpfe um Reichsverfassung und Kaisertum 1870/71. Tübingen 1906. 
v. Ruville, Bayern und die Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs. Berlin 1909. 
Lahand, Reichsstaatsrecht. 6. Aufl. 1
	        
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