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der Wasserstrasscn würden widerstehen
lich des Bosporus, zwischen dom
hwarzen Alcer, dann die Landeng:
der Dardanellen, durch
Linien Zusanmenhängender Erdwer! rke zu
vertheidigen. Für die direkte Vortheldigme
Es wäro nemonttich die orstere yon
utung. Sie dort
wo der Derkos-deo und der tief einschnel‘
ed ll. A
med U. stellte a jetzigen Befestigungen
bie auf w venigo 26 ern 1721—23 h
Kontaktel trletät, 8. Gatvanismus.
tingont ist eine Truppenabthoillung,
8
e
m Hoere zu stel
m;
den ejatz gekehrt letzteren Im vollen U;
Wenn der Angreifer einen .
kre gaben.
Entadız 2 befürchtete, 80
ausserhalb der K. noch mit einem zweiten .
R. als auch Cireumvallationslinten aus der
Kriegspraxis verschw'
Kontrebande, s. Kriegekontrebande.
Kontribation, a Ariegekontribntion,
ontrole, . hat den Zwec
Ale Erfüllung der nit. Pilichten der nicht
zum aktiven Hecre gehörigen Webrpflich-Ugen
zu beaufsichtigon. Dieselbe wird
theile dure h Ereatz-Behörden, theils durch
Landw: Behörden unter theilwelser Mitw
Irkung der CirUl-Behörden ausgeübt.
ure e Ersatz-Behörden unterliegen
die Wehrpflichtigen vom E n das
militärpflichtige Alte: bis zur
andgültigen Entscheidung über ihro Diensterhältnisse.
Für dio Porsonen dee Deur-Iaubtenstandes,
Ersatz-Reservisten 1.Klasse,
t die örden sin,
Kom: beauftragt si e Landwehr-Datalllons,
Bezirke und | tunerhalb der-Kontaktelektrieität
— Kopenhagen.
selben dio Bezirk
sind die KDourke. Zur Außechterhalt.
ung der milit. K. der Personen Beurlaubtenstandes,
deren Hauptziel die jedernen
z| gen
ungen oder bei Mobilmachungon ist, dienen
h die K.-Versa ungen, zu wel
die Mannschaften der Landwehr alljährlich
einmal, dio übrigen Porsonen des Beurlaubtenstandes
zweimal z 6 en
werden. DI -Ordnung ist der 2. Theil
Konvention ist der zwischen zwei oder
mohreron Staaten abgeschlossene Vertrag
oder Vereinbarung, welche, wenn ele milit,
Angelegenheiten betrifft, Mititär- Konvention
genannt wird.
Konrentlonelle Bestimmungen. Die K.
über des
Betreten und Besctzen von Paiuiehkeiten,
Gärten, Dämmen etc. und über die
fornungen, bis zu welchen gegen Sinander
Konrorsplogdh, a.
8. $;
D, ve spiee na Residenzstadt
open
des Königreichs Dänemark, zugleich die be-Waffen-
welcher die gros sol
Seeland von der kleinen er
at, und den ü n
vorzüglichen innoron Hafe
. der Stadt bitdet, in 2 Hauptthelle getheilt,
; das elgentliche K. auf der Ostküste von
eeland und Christlanshaven auf der Nord-|
west-Spitze der Insol Am
Arsenal, ‚Werften, grosse Workstätten
und Magaz!
Jaromir en
erobert, bierauf befostigt, n der
Hansa genommen, desgl. 1972; 8 von
ersell
1524 in einem inneren Kriege durch Aushungerung,
1 be;
oberung der dänischen Flotte
% n K. DI ten Be:
K., welche seit 1864 | th
aufgehoben eind, E
12 bastionirte Fronten "und das Fort (Ka-