Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Zweiter Band. (2)

318 8 70. Die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete. 
polizeilichen Maßregeln, auch wenn sie die Einrichtung gottesdienst- 
licher Gebäude betreffen, sowie das Recht zur Ausweisung von Aus- 
ländern, auch wenn dadurch die Einrichtung einer Mission berührt 
wird. Auf die Kirchenverfassung, wenn deren Ordnung in einem 
Schutzgebiet erfolgen sollte, z. B. die Errichtung eines Bistums u. dgl., 
bezieht sich der $ 14 nicht, soweit nicht etwa zugleich die freie und 
öffentliche Kultusausübung durch gewisse kirchliche Organisationen 
bedingt wird.
	        
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