318 8 70. Die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete.
polizeilichen Maßregeln, auch wenn sie die Einrichtung gottesdienst-
licher Gebäude betreffen, sowie das Recht zur Ausweisung von Aus-
ländern, auch wenn dadurch die Einrichtung einer Mission berührt
wird. Auf die Kirchenverfassung, wenn deren Ordnung in einem
Schutzgebiet erfolgen sollte, z. B. die Errichtung eines Bistums u. dgl.,
bezieht sich der $ 14 nicht, soweit nicht etwa zugleich die freie und
öffentliche Kultusausübung durch gewisse kirchliche Organisationen
bedingt wird.