Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

Erster Abschnitt. 
Einleitung. 
Literatur. 
Die hier zugrunde gelegte und mit Genehmigung des 
Verfassers zum Teil übernommene Abhandlung vom Staats- 
rat Dr. C. Schambach über das Staatsrecht des Fürsten- 
tums Schwarzburg-Sondershausen, erschienen im Handbuche 
des öffentlichen Rechts der Gegenwart von Professor Dr. 
Heinrich Marquardsen, Freiburg i. B. und Tübingen 1884, 
Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C.B. Mohr (Paul 
Siebeck), sowie die bei Dr. Schambach angegebene Literatur; 
die Gesetzsammlung des Fürstentums und das hierzu vom 
Geh. Staatsrat J. Budde herausgegebene, vom Geh. Re- 
gierungsrat Dr. Bärwinkel fortgeführte Inhaltsverzeichnis, 
erschienen 1906 im Verlage der Eupelschen Hofbuchdruckerei 
in Sondershausen. 
$ 1. Staatsgebiet. Geschichtliche 
Entwicklung. Stellung zum Reiche. Dekorationen 
und Staatswappen. 
I. Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 
(862,11 qkm, nach der Volkszählung vom Jahre 1905 
85152 Einwohner) zerfällt in zwei Hauptteile, die 
Unterherrschaft mit der Residenzstadt Sondershausen 
(7383 Einwohner) 519,14 qkm mit 40 052 Einwohnern 
und die Öberherrschaft mit der zweiten Residenz- 
stadt Arnstadt (16270 Einwohner) 342,96 qkm mit 
45100 Einwohnern. Auf 1 qkm kommen 98,8 Ein- 
Langbein, Schwarzburg-Sondershausen. 1
	        
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