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oberste Kuratel fuͤr die Resultate der uͤbernom-
menen Funktion gerechtfertiget.
6. 3. Die Revision der Rechnungen von
den unmittelbaren Seistungs-Administratio=
nen, und die Super-Revision der Rechnun-
gen von den Patrimonial= Seistungs= und
Kommunal-Administrationen gehören zu den
vorzüglichsten Funktionstheilen des geheimen
Zentral-Rechnungs-Kommissariates.
E liegt außer dem Zwecke der gegenwärti-
gen Instruktion, die sormellen, und materiellen
Vorschriften für die Revision und Super-NRe-
vision zu ertheilen; die Qualifkation für die-
sen wichtigen Geschäftstheil wird in einem je-
den Rechnungs-Kommissär vorausgesezt.
Die beiden Oberrechnungs= Kommissarien
sind beauftrage, für die Reinheit und Beschei-
denheit des Geschästs= Senles, und für eine
strenge, und einstimmige Anwendung der ad-
ministrativen Grundsäze zu wachen.
C. 4. Die Revision und Superrevisson muß
im Monate Mai vollender, und jedes Revi-
sions-Protokoll im Monat Jum ausgefertigt
seyn; die beiden Oberrechnungs-Kommissarien
find für den Vollzug des erstern, und der
Sekretär wird für die Erfüllung des leztern
Auftrages verantwortlich gemachr.
II. Abschnict.
Bureau-Dienst.
I. Kapitek.
Funktion des Chefs des Zentral Rechnungs-
Kommissariates des Innern.
K. 1. Der Chef des Zenmal= Rechnungs-
Kommissariates des Innern führt bei dem
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Ministerium des Innern in allen Gegenständen
der Seiftungs, und Kommunal: Kuratel den
unmittelbaren Vortrag.
§. 2. Der Chef hat die Verbindlichkeit:
über den Einlauf der Gegenstände, nachdem
derselbe von dem Sekretär des Bureau zur
täglichen Einsicht vorgelegt worden ist, mit
Zuziehung der beiden Oberrechnungs= Kom-
missarien die Repartition, und zwar, zur Er-
haltung der Einheit und Konsrquenz in den
Prinzipien, nach Obzekten zu verfügen;
wochentlich einmal eine Sizung mit den
beiden Oberrechnungs-Kommissarien, und den
nach den eingelaufenen Obzekten einschlägigen
Rechnungs-Kommitssarien der ersten Klasse zu
halten, worin alles dasjenige, was zum Vor-
trage bei dem Ministerium geeignet ist, zur
Vorlage gebracht werden muß;
alle Gegenstände des laufenden Dienstes,
welche zu einem vorbereitenden oder vollziehen-
den Auftrage des Bureau gecignet sind, zur
täglichen Erledigung zu bringen;
in der Eigenschaft eines beständigen Kasse-
Kommissärs von Zeit zu Zeit persenliche Ein-
sicht der Bücher zu pflegen, und die Mani-
pulationen des laufenden Kasse-Dienstes zu
leiten;
wochentlich den Ertrakt der Zentral Stif-
#zungs-Kasse, und menatlich das Geschäfts-
Protokoll dem Ministerium vorzulegen;
den Semestral-Konspekt und die General=
Redaktion, welche in dem organischen Edikte
vorgeschrieben sind, in eigene Beavbeitung
zu ziehen;
und endlich das gesamte einschlägige Dien-